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IBRRS 2024, 1804; IMRRS 2024, 0764
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Verwalterlose Gemeinschaft: Beschlussersetzung für Verwalterbestellung

AG Charlottenburg, Urteil vom 15.05.2024 - 75 C 63/23

1. Ist ein Verwalter nicht bestellt, so ist der Anspruch auf die begehrte Maßnahme nach § 18 Abs. 2 WEG nicht durchsetzbar und eine entsprechende Klage als derzeit unbegründet abzuweisen.

2. Die Einberufung einer Versammlung zur Verwalterbestellung und der Abschluss eines Verwaltervertrags bedürfen keiner Vorbefassung der Versammlung, wenn die Gemeinschaft verwalterlos und auch kein Einberufungsvertreter vorhanden ist.

3. Eine Beschlussersetzungsklage ist nicht nur dann begründet, wenn das Ermessen auf null reduziert ist, sondern vielmehr bereits dann, wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung selbst vorliegen.

4. Bei einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Einberufungsvertreter ist ein Einberufungsvertreter zwingend zu bestellen, um überhaupt in Zukunft wieder handlungsfähig zu sein.

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