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IBRRS 2024, 2140; IMRRS 2024, 0910; IVRRS 2024, 0367
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Nach fünf Monaten ist Schluss!

BSG, Beschluss vom 27.06.2024 - B 2 U 10/24 B

Ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil gilt dann als nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.

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