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IBRRS 2024, 1753; IMRRS 2024, 0743; IVRRS 2024, 0298
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Titel gegen Geschäftsführer: Gegen wen sind Ordnungsmittel festzusetzen?

BGH, Beschluss vom 18.04.2024 - I ZB 55/23

Ist allein das Organ einer juristischen Person Titelschuldner, sind Ordnungsmittel im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung des Organs gegen den Vollstreckungstitel (allein) gegen das Organ festzusetzen.*)

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