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IBRRS 2024, 1631; IMRRS 2024, 0740; IVRRS 2024, 0297
Erstgericht ändert seine Rechtsauffassung: Keine Berufungszurückweisung durch Beschluss!

BGH, Beschluss vom 16.04.2024 - II ZR 70/23

Dem Berufungsgericht ist es verwehrt, die Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und dadurch eine Klageänderung für wirkungslos zu erachten, wenn das Erstgericht die erstinstanzliche Antragstellung durch einen Hinweis auf seine im Urteil aufgegebene Rechtsauffassung veranlasst hatte.*)

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