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IBRRS 2024, 2167; IMRRS 2024, 0919
Terminsgebühr für Entgegennahme einer Erledigungserklärung!

BGH, Urteil vom 20.06.2024 - IX ZR 80/23

Eine Terminsgebühr fällt an, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZB 9/06, IBRRS 2007, 0264 = IMRRS 2007, 0158).*)

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