BGH, Beschluss vom 03.06.2024 - VI ZB 44/22
1. Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung.*)
2. Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es, einer Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren.