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IBRRS 2024, 1810; IMRRS 2024, 0767
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Überhöhte Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen müssen nicht ersetzt werden!

BGH, Urteil vom 23.04.2024 - VI ZR 348/21

1. Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen (Desinfektionskosten).*)

2. Den Geschädigten trifft eine Obliegenheit zu einer gewissen Plausibilitätskontrolle der von der Werkstatt bei Vertragsschluss geforderten bzw. später berechneten Preise.*)

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