Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2024, 1719; IMRRS 2024, 0726; IVRRS 2024, 0291
IconAlle Sachgebiete
Antrag auf Terminänderung ist kein vorbereitender Schriftsatz!

BFH, Beschluss vom 23.04.2024 - VIII B 31/23

Wird ein Terminaufhebungs- oder -verlegungsantrag schriftlich gestellt, ist er nicht formunwirksam, wenn er nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach elektronisch beim Gericht eingereicht wird.*)

Dokument öffnen Volltext