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IBRRS 2024, 1769; IMRRS 2024, 0754; IVRRS 2024, 0308
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Zulassung der Rechtsbeschwerde obliegt dem Kollegium!

BGH, Beschluss vom 14.05.2024 - VIII ZB 6/24

Die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde obliegt nicht dem Einzelrichter, sondern dem Kollegium. Bejaht der Einzelrichter mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.

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