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IBRRS 2024, 1783; VPRRS 2024, 0110
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Kalkulationsgrundlagen müssen eindeutig sein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2022 - Verg 58/21

1. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn er die Kalkulationsgrundlagen für einen Stundenverrechnungssatz nicht hinreichend eindeutig vorgibt und dadurch ein wesentlicher Umstand für die Preisermittlung unklar bleibt.

2. An der erforderlichen Eindeutigkeit der Vorgaben fehlt es bereits dann, wenn der Auftraggeber differenzierte Angaben in einem Preisblatt fordert, die sich dem fachkundigen Bieter nicht offensichtlich erschließen.

3. Der Auftraggeber muss spätestens mit der Übersendung oder Bekanntgabe der Verdingungsunterlagen den Bietern alle Zuschlagskriterien mitteilen, deren Verwendung er vorsieht, sofern er diese im Voraus festgelegt hat. Dabei hat er in den Vergabeunterlagen detailliert anzugeben, nach welchen Kriterien oder Rechenschritten der niedrigste Preis ermittelt wird.

4. In vergaberechtswidriger Weise nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen erst, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die von den Bietern oder Bewerbern im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann.

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