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IBRRS 2024, 1642Mit Beitrag
Bauvertrag
"Kilo" statt "Tonne": Kalkulationsirrtum nicht anfechtbar!
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2024 - 2 U 146/22
Ein nicht zur Irrtumsanfechtung berechtigender Kalkulationsirrtum liegt vor, wenn der Irrtum bei der Kalkulation der Einheitspreise für ein Gebot in einem Vergabeverfahren entstanden ist.*)