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Derzeit 133.236 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Bauträgerrecht 195 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 80 Urteile neu eingestellt.

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Hervorzuhebende Urteile zum Bauträgerrecht

4 Urteile - (80 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 18. Februar

IBRRS 2025, 0062
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauteil wartungsbedürftig: Bauträger trifft Hinweispflicht!

OLG München, Beschluss vom 06.11.2024 - 28 U 4178/23 Bau

Muss ein Bauteil regelmäßig gewartet werden, um nach Abnahme das zeitnahe Entstehen eines Mangels auszuschließen, muss der Bauträger die Erwerber auf die Wartungsbedürftigkeit hinweisen. Unterlässt er dies, liegt ein Mangel vor.

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Online seit 12. Februar

IBRRS 2025, 0401
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ungenehmigte Bauwerke können Sachmangel sein

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2024 - 5 U 97/23

1. Es kann einen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB darstellen, wenn sich auf dem verkauften Grundstück Bauwerke befinden, die ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet worden sind.*)

2. Wenn im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts nunmehr Genehmigungsfreiheit besteht, stellt das Fehlen einer Baugenehmigung keinen Mangel dar, jedenfalls fehlt es an einer Wertminderung, die zu einer Minderung des Kaufpreises berechtige.*)

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Online seit 7. Februar

IBRRS 2025, 0350
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
"Dach komplett erneuert" = Dach komplett erneuert!

BGH, Urteil vom 06.12.2024 - V ZR 229/23

1. Der allgemeine Sprachgebrauch ist als allgemeiner Erfahrungssatz revisibel.*)

2. Es gibt keinen allgemeinen Sprachgebrauch des Inhalts, dass unter einem in einem bestimmten Jahr komplett erneuerten Dach stets nur die Erneuerung der obersten Dachschicht (hier: Bitumenbahnen) zu verstehen ist.*)

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Online seit 3. Februar

IBRRS 2025, 0290
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundpfandgläubiger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Grundstücksverkäufers!

BGH, Urteil vom 20.12.2024 - V ZR 41/23

1. Hängt die Fälligkeit des Kaufpreises in einem Grundstückskaufvertrag davon ab, dass der Verkäufer die Lastenfreistellung sichergestellt hat (sog. Direktzahlungsmodell), müssen die Löschungsunterlagen dem Notar in angemessener Frist vorgelegt werden; da es sich um eine erfolgsbezogene Pflicht handelt, genügt es nicht, wenn der Verkäufer zwar alles tut, um die Vorlage der Unterlagen herbeizuführen, diese aber gleichwohl unterbleibt.*)

2. Muss der Verkäufer eines Grundstücks die Lastenfreistellung sicherstellen, hat er es nicht zu vertreten, wenn die Löschungsunterlagen (hier: Grundschuldbrief) infolge eines Verschuldens des zur Löschung verpflichteten Grundpfandgläubigers nicht vorgelegt werden können. Der Grundpfandgläubiger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.*)

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