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Online seit 18. Februar

IBRRS 2025, 0450
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einheitliche Baugestaltung nicht um jeden Preis!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.11.2024 - 1 KN 45/22

1. Sehr restriktive Vorgaben zur Baugestaltung mit dem Ziel, das optische Erscheinungsbild eines Baugebiets weitgehend zu vereinheitlichen, können im Ortskern einer Gemeinde, in sonstigen exponierten Lagen, die gleichsam als "Visitenkarte" der Gemeinde dienen, aber auch in Siedlungen, die aus einem einheitlichen architektonischen Konzept heraus entstehen sollen oder bereits entstanden sind, ein Gewicht haben, das auch spürbare Eingriffe in das Privateigentum rechtfertigt.*)

2. In anderen Fällen sind sie nur dann verhältnismäßig, wenn die beschränkten Baurechte erstmals begründet werden (wie bei einer Erstplanung im bisherigen Außenbereich) oder wenn ohnehin nur gemeindliches Eigentum betroffen ist.*)

3. Teile baulicher Anlagen i.S.d. § 16 Abs. 5 BauNVO können auch Wintergärten und Windfänge sein, deren hierfür erforderliche bauliche Beschaffenheit im Bebauungsplan näher konkretisiert werden kann. Eine unzulässige Verknüpfung von Art und Maß der baulichen Nutzung liegt darin nicht.*)

4. Ausnahmen nach § 23 Abs. 2 Satz 2 BauNVO dürfen sich nicht nur auf unwesentliche Gebäudeteile beziehen.*)

5. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB deckt auch eine Festsetzung, nach der alle Baugrundstücke direkt an eine öffentliche Verkehrsfläche angeschlossen sein müssen.*)

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IBRRS 2025, 0467
WohnraummieteWohnraummiete
Wann beginnt die Frist des § 577a BGB?

LG München I, Urteil vom 09.08.2024 - 14 S 16755/23

1. Wird die Kündigung nicht durch eine Personengesellschaft als Ersterwerberin vor Begründung von Wohnungseigentum ausgesprochen, sondern erst durch die Zweiterwerber als natürliche Personen nach Umwandlung des Wohnraums in Wohnungseigentum, so ist § 577a Abs. 1 einschlägig. Die Frist beginnt mit dem Zweiterwerb.

2. Der Erwerber des Eigentums muss, um § 577a Abs. 2a zu genügen, selbst Gesellschafter der Personengesellschaft (gewesen) sein, die ursprünglich den vermieteten Wohnraum erwarb.

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IBRRS 2025, 0455
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mangel oder nicht - das ist hier die Frage

AG Remscheid, Urteil vom 02.05.2024 - 7 C 5/24

1. Rauchen gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Das gilt auch, wenn der Mitmieter (Wohnungsnachbar) auf seinem Balkon raucht.

2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der gestörte Mieter entweder gar nicht verhindern kann, dass Rauch oder sonstige Gerüche aus der anderen Wohnung in die eigene Wohnung dringt oder wenn es ihm nahezu unmöglich ist, diesen Rauch oder diese Gerüche durch Lüften wieder aus der Wohnung herauszubekommen.

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IBRRS 2025, 0462
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann besteht ein Auskunftsrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter?

BGH, Urteil vom 06.02.2025 - IX ZR 181/23

1. Können nach den einem Anspruchsteller bekannten Umständen Aussonderungsansprüche oder Ersatzaussonderungsansprüche hinsichtlich bestimmter Forderungen bestehen, kann dieser vom Insolvenzverwalter Auskunft verlangen, wenn die weitere Frage, ob Ansprüche wirklich bestehen und gegebenenfalls in welchem Umfang, von Umständen abhängt, über die nur der Insolvenzverwalter Kenntnis hat und zu denen er die Auskunft unschwer, das heißt ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag, während der Anspruchsteller über diese Umstände in entschuldbarer Weise im Ungewissen ist und er sich die notwendigen Kenntnisse nicht in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann.

2. Arbeits- und Zeitaufwand des Auskunftspflichtigen und schutzwürdiges Interesse des Auskunftsberechtigten müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen. Die Voraussetzungen für eine Einschränkung der Auskunftspflicht muss der Verwalter jedoch im Einzelnen und bezogen auf die jeweiligen Tatsachen darlegen, deren Mitteilung der Auskunftsberechtigte verlangt.

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IBRRS 2025, 0463
ProzessualesProzessuales
Verfahrensaussetzung wegen "fremder" EuGH-Vorlage ist anfechtbar!

BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24

Gegen den Beschluss eines Landgerichts, mit dem es einen Rechtsstreit bis zur Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines anderen Gerichts an den Gerichtshof der Europäischen Union entsprechend § 148 Abs. 1 ZPO aussetzt, ist die sofortige Beschwerde gem. § 252 ZPO statthaft.*)

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IBRRS 2025, 0420
ProzessualesProzessuales
Ein Streitgegenstand oder mehrere?

BGH, Beschluss vom 21.01.2025 - XI ZB 26/23

1. Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt.

2. Vom Streitgegenstand werden alle materiell-rechtlichen Ansprüche erfasst, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus dem zur Entscheidung unterbreiteten Lebenssachverhalt herleiten lassen.

3. Nur ein Streitgegenstand ist gegeben, wenn der Tatsachenstoff nicht sinnvoll auf verschiedene eigenständige, den Sachverhalt in seinem Kerngehalt verändernde Geschehensabläufe aufgeteilt werden kann, selbst wenn diese einer eigenständigen rechtlichen Bewertung zugänglich sind.

4. Eine Mehrheit von Streitgegenständen liegt jedoch dann vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet.

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Online seit 17. Februar

IBRRS 2025, 0412
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
GEG-Vorschriften gehören zur Soll-Beschaffenheit!

OLG Naumburg, Urteil vom 10.10.2024 - 2 U 69/23

1. Die Anforderungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehören auch ohne ausdrückliche vertragliche Erwähnung zu der Sollbeschaffenheit einer Werk- oder Bauleistung.

2. Die Vorschrift des § 48 GEG in der Fassung vom 08.08.2020 über Anforderungen bei baulichen Änderungen an einem Bestandsgebäude ist auf Arbeiten der Fassadensanierung nur eingeschränkt anwendbar.*)

3. Die in Anlage 7 zu § 48 GEG unter Nr. 1 b, 2. Anstrich, aufgeführte "Erneuerung des Außenputzes einer bestehenden Wand" setzt voraus, dass der gesamte vorhandene Putz entfernt bzw. abgeschlagen wird. Nicht einschlägig ist die Vorschrift hingegen, soweit lediglich eine Reparatur von Fehlstellen stattfindet, die jedoch nicht die gesamte Außenwand betrifft.*)

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IBRRS 2025, 0447
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Fehlerhafte Ausschreibung darf durch Rückversetzung korrigiert werden!

VK Rheinland, Beschluss vom 29.01.2025 - VK 56/24

1. In den Fällen, in denen das Verfahren nicht erst nach Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens aufgehoben worden ist, ist ein hilfsweise gestellter Feststellungsantrag nach § 168 Abs. 2 S. 2 GWB nur zulässig, wenn der damit verbundene Hauptantrag darauf gerichtet ist, die Aufhebung der Aufhebung des Vergabeverfahrens zu erreichen.*)

2. Die Zurückversetzung des Verfahrens ist rechtsdogmatisch als (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens anzusehen.*)

3. Ein öffentlicher Auftraggeber kann grundsätzlich jederzeit rechtswirksam auf die Vergabe des Auftrags verzichten, unabhängig davon, ob ein gesetzlich normierter Aufhebungsgrund i.S.v. § 17 EU Abs. 1 VOB/A vorliegt oder nicht. Auch selbstverschuldete Aufhebungsgründe hindern den öffentlichen Auftraggeber nicht daran, ein Vergabeverfahren abzubrechen. Die Rechtswirksamkeit der Aufhebung setzt lediglich voraus, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt.*)

4. Wie und in welchem Umfang ein öffentlicher Auftraggeber einen erkannten Fehler in seiner Ausschreibung behebt, unterliegt seiner Gestaltungsfreiheit, die allerdings an die vergaberechtlichen Gebote der Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung gebunden ist.*)

5. Aus Gründen des fairen Wettbewerbs und des Gebots der Gleichbehandlung muss der öffentliche Auftraggeber, bevor er eine nur auf bestimmte Preispositionen beschränkte, zweite Angebotsrunde eröffnet, prüfen, ob die auf bestimmte Preise bezogene Preisänderung Einfluss auf das Preisgefüge im Übrigen haben kann. Schon wenn dies nur zu befürchten steht, ist der Auftraggeber an einer solchen Fehlerkorrektur gehindert und muss vollständig neue Angebote einholen. An die Prüfungstiefe öffentlicher Auftraggeber dürfen dabei nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden.*)

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IBRRS 2025, 0449
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wie lange gilt eine Veränderungssperre?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.02.2025 - 2 A 2709/21

Eine Bebauungsplanung kann im Regelfall in drei Jahren abgeschlossen werden, so dass sich bei einer für zwei Jahre verhängten Veränderungssperre ein bestimmter Betroffener auf die infolge Anrechnung eintretende Unwirksamkeit der Veränderungssperre dennoch nicht berufen kann, wenn im Hinblick auf sein Grundstück die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Sperre nachverlängert werden dürfte.

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IBRRS 2025, 0438
PachtrechtPachtrecht
Keine schuldbefreiende Zahlung an vormaligen Bevollmächtigten

OLG Köln, Urteil vom 27.08.2024 - 4 U 75/23

1. Liegt ein Empfangsbekenntnis vor, erbringt dies den Beweis für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Prozessbevollmächtigten, zwar ist ein Gegenbeweis zulässig, das reine Bestreiten des Zugangs erst an diesem Tag genügt indes nicht.

2. Ist dem Pächter der Entzug einer Geldempfangsvollmacht bekannt, befreit ihn eine Zahlung an den vormaligen Bevollmächtigten nicht.

3. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Nichterteilung einer den Anforderungen des § 14 Abs. 1 UStG entsprechenden Dauerrechnung wirkt lediglich ex nunc. Ein bereits erfolgter Verzugseintritt entfällt nicht rückwirkend.

4. Ein Missbrauch der Vertretungsmacht liegt auch dann vor, wenn eine objektive Evidenz des Missbrauchs bei Vertragspartner begründete Zweifel auslösen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt.

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IBRRS 2025, 0446
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschluss eines Planervertrags = vorzeitiger Maßnahmenbeginn?

VG Stade, Urteil vom 12.11.2024 - 6 A 1828/20

1. Für die Frage, ob die Antragstellung vor "Beginn der Arbeiten" erfolgte, ist maßgeblich, ob vor Antragstellung eine Verpflichtung eingegangen wurde, mit der die Investition für dasjenige Vorhaben unumkehrbar wurde, das gefördert werden soll. Dafür ist auf den Zeitpunkt des Förderantrags abzustellen.

2. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kommt nur in Betracht, wenn die zu fördernde Maßnahme Gegenstand des abgeschlossenen Planervertrags geworden ist.

3. Die Beauftragung mit den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 6 ist grundsätzlich nicht als Beginn der Arbeiten oder als vorgezogener Maßnahmenbeginn anzusehen.

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IBRRS 2025, 0454
ImmobilienImmobilien
Verkäufer muss Kenntnis über die Ausübung eines Vorkaufsrechts offenbaren

OLG Hamburg, Urteil vom 29.05.2024 - 13 U 64/23

Ein Grundstückseigentümer ist verpflichtet, im Rahmen von Verhandlungen über den Verkauf des Grundstücks den Kaufinteressenten darüber aufzuklären, dass er Kenntnis hat, dass der Inhaber eines Vorkaufsrechts mit hoher Wahrscheinlichkeit sein Recht ausüben wird.

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IBRRS 2024, 1587
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein neues Gutachten bei Antrag auf Versagung des Zuschlags gem. § 74a ZVG

AG Heilbronn, Urteil vom 18.03.2024 - 3 K 55/22

Das Vollstreckungsgericht ist unter sachverständiger Unterstützung zur Festsetzung des Verkehrswerts nach § 74a ZVG berufen. Dabei kann das Vollstreckungsgericht von der Einholung eines (weiteren) Gutachtens absehen, wenn aus eigener Erkenntnis eine (Neu)Einschätzung über den Wert des Grundstücks vorgenommen werden kann.

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IBRRS 2025, 0433
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsgesuch ist unverzüglich anzubringen!

KG, Beschluss vom 27.12.2024 - 7 W 102/24

1. Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO führt zur Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs.*)

2. Der abgelehnten Richter darf selbst über ein Ablehnungsgesuch entscheiden, soweit die Ablehnungsgründe nicht unverzüglich vorgetragen werden.

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Online seit 14. Februar

IBRRS 2025, 0409
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wer zu teuer plant, geht leer aus!

OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2023 - 2 U 138/22

1. Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung von Wohnraum weisen einen schwerwiegenden Mangel und eine daraus folgende Wertlosigkeit für den Auftraggeber auf, welche eine Vergütungspflicht entfallen lässt, wenn nicht festgestellt werden kann, dass aufgrund der erbrachten Planungsleistungen das Bauprojekt unter Einhaltung der verbindlich vereinbarten Kostenobergrenze hätte durchgeführt werden können.*)

2. Erteilt der planende Architekt trotz entsprechender Vereinbarung Einzelaufträge an externe Fachplaner, ohne eine Rücksprache mit seinem Auftraggeber, so hat er unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Erstattung der hierfür getätigten Aufwendungen.*)

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IBRRS 2025, 0410
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie ist die Abstandnahme vom Vergabeverfahren zu begründen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 01.11.2024 - 6 Verg 3/24

1. Im nationalen deutschen Recht sehen weder das allgemeine Zivilrecht noch das Vergaberecht eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers vor, ein von ihm eingeleitetes Vergabeverfahren mit einem Zuschlag abzuschließen. Auch der fiskalisch handelnde öffentliche Auftraggeber kann sich auf die zivilrechtliche Privatautonomie berufen.*)

2. Bei der Entscheidung über eine Aufhebung der Ausschreibung - sei es vollständig oder teilweise, sei es in Form einer zeitlichen Zurückversetzung in ein früheres Stadium des Verfahrens oder in Form eines endgültigen Verzichts - sind die in § 97 GWB normierten Grundsätze des Vergabeverfahrens zu beachten, d. h. insbesondere der Wettbewerbsgrundsatz (Abs. 1 Satz 1), der Gleichbehandlungsgrundsatz (Abs. 2) sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Abs. 1 Satz 2).*)

3. Ein öffentlicher Auftraggeber ist bei der Entscheidung über die Beendigung des Vergabeverfahrens ohne Zuschlag stets verpflichtet, das Für und Wider einer Fortsetzung bzw. einer Beendigung des Verfahrens gegeneinander sorgsam abzuwägen und insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen. Aus der fortlaufenden Vergabedokumentation müssen eine sachgemäße Entscheidungsfindung plausibel und substanziell nachvollziehbar hervorgehen sowie durch sie Willkür und Manipulationsgefahr ausgeschlossen sein. Gleichwohl sind die von der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren vorgebrachten Umstände und Gesichtspunkte, mit denen eine angefochtene Entscheidung nachträglich verteidigt werden soll, von der Nachprüfungsinstanz auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen.*)




IBRRS 2025, 0415
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Geruchsimmissionen ortsüblich: Wohnbebauung zulässig!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2024 - 8 S 2532/22

1. Wird ein Wohngrundstück, mit dessen Wiederbebauung nach der Verkehrsanschauung zu rechnen war, mit einem neuen Wohngebäude (hier: Mehrfamilienhaus) bebaut, setzt dieses sich keinen unzumutbaren Geruchsimmissionen durch benachbarte landwirtschaftliche Betriebe aus. Der vorhandene Konflikt wird auch dann nicht verschärft, wenn sich die Zahl der Wohnungen erhöht.*)

2. Auch ein an benachbarte landwirtschaftliche Betriebe heranrückendes Wohnbauvorhaben setzt sich keinen von ihnen ausgehenden unzumutbaren Geruchsimmissionen aus, wenn zwar die maßgeblichen Werte der Geruchsimmissions-Richtlinie bzw. der TA-Luft deutlich überschritten werden, die zu erwartenden Geruchsimmissionen jedoch ortsüblich sind.*)

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IBRRS 2025, 0379
ImmobilienImmobilien
Gutgläubiger Eigentumserwerb an landwirtschaftlicher Nutzfläche

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2024 - 4 U 140/23

Ein Gutglaubenserwerb ist nicht gem. § 935 BGB ausgeschlossen, wenn der Besitzverlust im Wege hoheitlicher Eingriffe (hier: Zwangsvollstreckung auf Rückgabe einer landwirtschaftlichen Nutzfläche) erfolgt, weil dies kein Fall des Abhandenkommens nach § 935 BGB ist.

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IBRRS 2025, 0382
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Nach Zwangsversteigerung nur Wertersatz für Vormerkung

OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.03.2024 - 3 U 20/22

Im Falle der Zwangsversteigerung tritt mit dem Zuschlag an die Stelle einer Auflassungsvormerkung, die nachrangig zu dem Recht des beitreibenden Gläubigers ist, ein Anspruch auf Ersatz ihres Wertes (Surrogationsprinzip); dies gilt auch dann, wenn der Vormerkungsberechtigte selbst den Zuschlag erhält; der vom Berechtigten gegebenenfalls noch geschuldete Kaufpreis ist nicht abzuziehen.*)

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IBRRS 2025, 0434
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
eEB nicht zurückgesendet: Urteil (trotzdem) zugestellt?

KG, Beschluss vom 24.01.2025 - 7 U 17/24

1. Allein der Umstand, dass der Rechtsanwalt eine Rücksendung des ihm zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses unterlässt, hindert eine Heilung des Zustellungsmangels nicht, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks die weiter erforderliche Empfangsbereitschaft anderweit festgestellt werden kann.

2. Es kann dahinstehen, ob der Rechtsanwalt entgegen gerichtlicher Anordnung das beA-Nachrichtenjournal trotz Besitzes desselben nicht vorgelegt hat oder ob die Nichtvorlage des Nachrichtenjournals auf mangelnder Archivierung beruht, denn beides wäre gleichermaßen nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung zu würdigen.

3. Auch bei fehlender Rücksendung eines unterschriebenen Empfangsbekenntnisses kann nicht von einer Empfangsverweigerung ausgegangen werden, wenn die Gesamtumstände gleichwohl in die gegenteilige Richtung weisen und hinreichend zuverlässig auf die Empfangsbereitschaft des Adressaten schließen lassen.

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IBRRS 2025, 0435
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aufrechnung mit Behinderungsschaden: Nebenintervention des Bauunternehmers zulässig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2025 - 9 W 15/24

1. Rechnet die Beklagte gegen Vergütungsansprüche der Klägerin aus Ingenieursleistungen primär mit Schadensersatzansprüchen einer weiteren am Bauvorhaben beteiligten Firma auf und werden diese Ansprüche mit einem angeblich von der Klägerin verursachten Baustillstand begründet, hat die beteiligte Firma ein rechtliches Interesse i.S.v. § 66 Abs. 1 ZPO daran, dass die Beklagte in dem Rechtsstreit mit der Klägerin obsiegt und kann dieser beitreten.*)

2. Zum Streitwert der Beschwerde der Klägerin gegen die Zulassung einer solchen Nebenintervention durch Zwischenurteil.*)

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Online seit 13. Februar

IBRRS 2025, 0411
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
„Beendigung der Zusammenarbeit“ = Kündigung aus wichtigem Grund?

OLG Naumburg, Urteil vom 25.05.2023 - 2 U 126/20

1. Ergibt sich aus einer Kündigungserklärung des (Nach-)Auftraggebers gegenüber dem (Nach-)Unternehmer der Wille des Erklärenden, eine Kündigung aus wichtigem Grunde auszusprechen, nicht eindeutig, so gehen diese Unklarheiten zu Lasten des Auftraggebers mit der Folge, dass die Kündigung die Rechtswirkungen einer sog. "freien" Kündigung auslöst.*)

2. Die Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht in einem VOB-Bauvertrag über Stundenlohnarbeiten, auf eine wirtschaftliche Betriebsführung zu achten, führt nicht unmittelbar zu einer Verminderung der Vergütung, sondern zu einem Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB, welcher auf die Freistellung von der Vergütungspflicht bezüglich des zur Herbeiführung des Werkerfolgs nicht erforderlichen Zeitaufwands und damit wirtschaftlich auf eine Herabsetzung der Vergütung gerichtet ist.*)

3. Verfügt der (Nach-)Auftraggeber über eine detaillierte und fachkundige Kenntnis über das Leistungssoll, so hat er auch eine ausreichende eigene Kenntnis für den Vortrag konkreter Anhaltspunkte für eine angeblich unwirtschaftliche Leistungsausführung durch den (Nach-)Unternehmer. In diesem Falle ist eine sekundäre Darlegungslast des (Nach-)Unternehmers nicht begründet.*)

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IBRRS 2025, 0390
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Bieter muss vor Ausschluss "richtig" angehört werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.10.2024 - RMF-SG21-3194-09-28

1. Der öffentliche Auftraggeber kann einen Bieter ausschließen, wenn er eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

2. Hierfür genügt es schon nach dem Wortlaut nicht, dass der Auftraggeber gekündigt, einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht oder eine Maßnahme ergriffen hat, die eine vergleichbare Rechtsfolge nach sich zieht. Die Konsequenzen müssen auch zu Recht gezogen worden sein.

3. Auftraggeber müssen eine entsprechende Rechtsprüfung (eingehend) dokumentieren, wozu neben der rechtlichen Würdigung auch der zu Grunde gelegte Sachverhalt gehört.

4. Vor einer Ausschlussentscheidung bedarf es einer vorherigen Anhörung des betroffenen Bieters. Es stellt einen Verstoß gegen das Anhörungsgebot dar, wenn sich die Anhörung ausschließlich darauf bezieht, ob der Bieter bereits Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen habe, ohne dass sich der Bieter zu den Tatbestandsvoraussetzungen und zur Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses äußern kann.

5. Eine nachträgliche Rechtfertigung der Ausschlussentscheidung mit Argumenten, die bei der Entscheidung über den Ausschluss noch gar nicht bekannt waren, ist nicht möglich.

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IBRRS 2025, 0413
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mit der Errichtung einer (Windenergie-)Anlage ist fristgerecht zu beginnen!

BVerwG, Beschluss vom 09.12.2024 - 7 B 17/24

Zu den Anforderungen an den fristgerechten Beginn der Errichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage.*)

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IBRRS 2025, 0423
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung und Garage?

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 02.05.2024 - 318a C 115/24

1. Ausgangspunkt für die Frage, ob selbstständige Verträge oder ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnraum und einen Pkw-Stellplatz begründet werden sollten, ist der Wille der Vertragsparteien.*)

2. Auf die örtliche Nähe der Garage und der Wohnung ist nicht zurückzugreifen, wenn sich im konkreten Fall aus der Regelung im Stellplatzmietvertrag und wegen der gleichzeitigen Fertigung zweier Vertragsurkunden eindeutig ergibt, dass die Parteien zwei separate Verträge schließen wollten.*)

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IBRRS 2025, 0418
ImmobilienImmobilien
Keine Umwandlung eines subjektiv-dinglichen in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht

BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - V ZB 10/24

Ein zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehendes Vorkaufsrecht (subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht) kann nicht im Wege der Rechtsänderung in ein zu Gunsten einer bestimmten Person bestehendes Vorkaufsrecht (subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht) umgewandelt werden. Erforderlich ist vielmehr die Aufhebung des bisherigen und die Begründung eines neuen Vorkaufsrechts. Dies gilt auch dann, wenn die nunmehr begünstigte Person Eigentümerin des (bislang) herrschenden Grundstücks ist.*)

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IBRRS 2025, 0416
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ablehnung der Vertagung der Zwangsversteigerung: Keine sofortige Beschwerde möglich

BGH, Beschluss vom 19.12.2024 - V ZB 77/23

1. Die Fortsetzung des Verfahrens i.S.v. § 95 ZVG setzt voraus, dass das Versteigerungsverfahren zuvor eingestellt oder aufgehoben war; infolgedessen kann die Ablehnung der Vertagung eines bereits anberaumten Versteigerungstermins nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.*)

2. § 95 ZVG schließt die sofortige Beschwerde gegen eine nicht die Anordnung, Aufhebung, einstweilige Einstellung oder Fortsetzung des Verfahrens betreffende Zwischenentscheidung des Vollstreckungsgerichts - hier: Ablehnung der Vertagung eines Versteigerungstermins - auch dann aus, wenn die angegriffene Zwischenentscheidung erst auf die Erinnerung eines Verfahrensbeteiligten hin ergangen ist.*)

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IBRRS 2025, 0356
ImmobilienImmobilien
Zuschlag verschafft Eigentumsposition i.S.d. Art. 14 GG

BVerfG, Beschluss vom 09.10.2024 - 2 BvR 536/24

1. Bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG folgt die Pflicht, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Dies schließt den Anspruch auf eine faire Verfahrensführung ein.

2. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG schützt die Rechtsposition, die im Zwangsversteigerungsverfahren bereits mit der Erteilung des Zuschlags und damit unabhängig von der Rechtshängigkeit der Zuschlagsbeschwerde und dem Eintritt der Rechtskraft der Zuschlagserteilung erlangt wird.

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IBRRS 2025, 0414
SachverständigeSachverständige
Wer wird durch eine Vergütungsvereinbarung gebunden?

LSG Sachsen, Beschluss vom 23.01.2025 - L 10 KR 61/22 B KO

Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG binden allein die Vertragspartner. Der Kostenschuldner haftet allein für für die gesetzliche Vergütung.*)

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IBRRS 2025, 0385
ProzessualesProzessuales
Keine Beschwer bei Übereinstimmung von Tenor und Antrag!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2025 - 3 U 108/24

1. Ein Rechtsmittel ist nur zulässig, wenn der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und das Rechtsmittel dazu dient, diese Beschwer zumindest teilweise zu beseitigen. Ob in diesem Sinne eine Beschwer vorliegt, folgt aus einem Vergleich des durch die vorinstanzlichen Anträge und des dazu vorgetragenen Lebenssachverhalts zu bestimmenden Streitgegenstandes und des Inhalts der angefochtenen Entscheidung.*)

2. Eine richterliche Hinweispflicht besteht insbesondere dann, wenn für das Gericht aufgrund der Aussagen einer Partei erkennbar ist, dass der geltend gemachte Anspruch in der vorliegenden Form möglicherweise rechtlich nicht durchsetzbar ist bzw. es unklar erscheint, welche Reichweite der Antrag hat.

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Online seit 12. Februar

IBRRS 2025, 0387
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Wann haftet der Unternehmer für ein Verschulden seines Lieferanten?

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2024 - 4 U 218/21

1. Die Parteien eines Werkvertrags vereinbaren im Zweifel (konkludent) auch die Funktionstauglichkeit des Werks als Beschaffenheit, wozu insbesondere die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gehört.

2. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind solche technischen Regeln, die sich unter einer hinreichenden Zahl kompetenter Fachleute als theoretisch richtig durchgesetzt und die sich in der Baupraxis als richtig bewährt haben (hier bejaht für das Merkblatt "DWE M 377 (Biogas-Speichersysteme, Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit von Membranabdeckungen)").

3. Grundsätzlich ist der Lieferant von (Bau-)Stoffen oder Materialien, die der Unternehmer bei der Herstellung seines Werks verwendet, nicht Erfüllungsgehilfe des Unternehmers, sodass dieser nicht für ein Verschulden des Lieferanten haftet. Ein Verschulden des Unternehmers kann jedoch anzunehmen sein, wenn besondere Umstände vorliegen, die ihn zur Untersuchung der vom Lieferanten gelieferten Sache auf Fehlerfreiheit und einwandfreies Funktionieren hätten veranlassen müssen.

4. Der Abschluss eines (zweiten) Werkvertrags mit dem alten Unternehmer über die Beseitigung von (potentiellen) Mängeln aus einem früheren Werkvertrag kann im Einzelfall gleichzeitig als (konkludenter) Vertrag auf Erlass etwaiger Gewährleistungsansprüche ausgelegt werden. Dies ist jedoch wegen der weitreichenden Wirkung eines Erlasses nur in eindeutigen Fällen anzunehmen.

5. Eine sittenwidrige Kollusion kommt bei einem Vertragsschluss in Betracht, wenn die eine Seite mit einem (gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen) Vertreter der anderen Seite zu deren Nachteil in anstößiger Weise zusammenwirkt.

6. Beseitigt der Unternehmer die Mängel und haben die Vertragsparteien die Klärung der Mängelhaftung hintenan gestellt, kann sich der Unternehmer nicht auf eine fehlende Fristsetzung zur Nacherfüllung berufen, wenn sich später seine Pflicht zur Haftung für die Mängel herausstellt.

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IBRRS 2025, 0388
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Testgerät ist Angebotsbestandteil!

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2024 - VK 2-93/24

1. Ein vom Bieter eingesetztes Testgerät wird Bestandteil des Angebots und dient dessen Konkretisierung.

2. Das Angebot des Bieter wird wegen Änderung der Vergabeunterlagen ausgeschlossen, wenn das Testgerät von den als "KO-Kriterien" im Leistungsverzeichnis definierten Anforderungen abweicht.

3. Raum für eine Aufklärung infolge einer angenommenen Widersprüchlichkeit des Angebots besteht bei Teststellungen nicht, denn Sinn und Zweck der Teststellung ist es gerade auch, die Konformität des Angebotsinhalts mit den Vorgaben zu belegen.

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IBRRS 2025, 0393
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wie ist mit einem nach Errichtung eingereichten Bauantrag umzugehen?

OVG Niedersachen, Beschluss vom 16.12.2024 - 1 LA 78/24

Die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags ist grundsätzlich auch in Fällen der Antragstellung nach Errichtung des Vorhabens – zugunsten wie zulasten des Bauherrn – anhand der Bauvorlagen zu beurteilen. Allerdings kann die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung eines vom Errichteten abweichenden Bauantrags mangels Sachbescheidungsinteresse ablehnen, wenn erkennbar ist, dass der Bauherr den Bestand nicht mehr dem Genehmigten anpassen kann oder möchte.*)

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IBRRS 2025, 0402
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Widerruf der Haltung eines Kamphundes?

AG Charlottenburg, Urteil vom 30.05.2024 - 218 C 243/23

1. Der Mieter kann weiterhin einen mit Zustimmung des bisherigen Vermieters angeschafften Hund halten, wenn kein wichtiger Grund für den Widerruf der Erlaubnis besteht. Dies gilt auch, wenn es sich um einen sog. Kampfhund handeln sollte.*)

2. Nur wenn der Vermieter beweist, dass der Hund als „Waffe" gegenüber Mitmietern vom gekündigten Mieter eingesetzt wurde, kommt ein Widerruf in Betracht.*)

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IBRRS 2025, 0401
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ungenehmigte Bauwerke können Sachmangel sein

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2024 - 5 U 97/23

1. Es kann einen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB darstellen, wenn sich auf dem verkauften Grundstück Bauwerke befinden, die ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet worden sind.*)

2. Wenn im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts nunmehr Genehmigungsfreiheit besteht, stellt das Fehlen einer Baugenehmigung keinen Mangel dar, jedenfalls fehlt es an einer Wertminderung, die zu einer Minderung des Kaufpreises berechtige.*)

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IBRRS 2025, 0400
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Auch eine Rechnung kann ein kfm. Bestätigungsschreiben sein!

OLG München, Urteil vom 08.01.2025 - 7 U 1776/23

1. Voraussetzung für einen Vertragsschluss nach den Grundsätzen über das kaufmännische Bestätigungsschreiben sind u.a. Verhandlungen, die auch per WhatsApp geführt werden können.

2. Eine Rechnung, in der vorangegangene Verhandlungen und Abreden per WhatsApp zusammengefasst werden, kann ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben darstellen.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden durch die Inbezugnahme in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben Vertragsbestandteil.

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IBRRS 2025, 0301
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann entsteht Anspruch auf Erstattung der Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens?

BGH, Beschluss vom 12.12.2024 - IX ZB 4/24

1. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens entsteht zur Gänze bereits mit der Einleitung des Verfahrens; auf den jeweiligen Entstehungszeitpunkt der angefallenen Gebühren kommt es nicht an.*)

2. Der Ausschluss von Kostenerstattungsansprüchen im Zusammenhang mit einem Schuldenbereinigungsplan erfasst auch prozessuale Kostenerstattungsansprüche.*)

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IBRRS 2025, 0392
RechtsanwälteRechtsanwälte
"Lästigkeitsvergleich" führt nicht (immer) zur Anwaltshaftung!

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2023 - 12 U 55/23

1. Empfiehlt der Rechtsanwalt seinem Mandanten die Berufungseinlegung und schlägt er der Gegenseite sogleich den Abschluss eines "Lästigkeitsvergleichs" vor, liegt darin keine Pflichtverletzung, wenn der Vergleichsschluss für den Mandanten wirtschaftlich vorteilhaft ist.

2. Der Anscheinsbeweis beratungsgerechten Verhaltens greift nicht ein, wenn nicht ersichtlich ist, dass im Falle einer sachgerechten Aufklärung aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahegelegen hätte, also nur eine Handlungsweise ernsthaft in Betracht gekommen wäre.

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IBRRS 2025, 0384
ProzessualesProzessuales
Richterliche Hinweispflicht bei unterbliebenem Beweisantritt?

OLG Dresden, Beschluss vom 16.01.2025 - 4 U 657/24

1. Auf die Notwendigkeit, Beweismittel zu benennen, ist eine anwaltlich vertretene Partei nur dann hinzuweisen, wenn sich aus ihrem Vorbringen ergibt, dass der unterbliebene Beweisantritt auf einer erkennbar falschen Beurteilung der Rechtslage beruht.*)

2. Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet.

3. Die informatorische Parteivernehmung kann auch dann zur Überzeugungsbildung ausreichen, wenn die Voraussetzungen des § 448 ZPO nicht vorliegen.

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IBRRS 2025, 0358
ProzessualesProzessuales
Keine Zuständigkeit der Kartellsenate für Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2024 - 26 Sch 7/24

§ 91 Satz 2 GWB ist weder unmittelbar noch analog auf Vollstreckbarerklärungs- und Aufhebungsverfahren gem. § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO anwendbar.*)

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Online seit 11. Februar

IBRRS 2025, 0375
WerkvertragWerkvertrag
Erst kommt die Arbeit, dann die Vergütung!

OLG Schleswig, Urteil vom 17.01.2025 - 1 U 37/24

1. Die Vorleistungspflicht des Werkunternehmers, die die Zahlung des Werklohns von der Abnahme abhängig macht, ist ein gesetzliches Leitbild.

2. Ein Abweichen von diesem Leitbild führt nur dann nicht zu einer Unwirksamkeit der Klausel, wenn die Leitbildabweichung sachlich gerechtfertigt ist und der gesetzliche Schutzzweck auf andere Weise sichergestellt wird.

3. Ein Werkvertrag mit Dauerschuldcharakter (hier: Radiowerbevertrag) mit einer formularmäßig vereinbarten Vorleistungspflicht benachteiligt den Besteller unangemessen i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

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IBRRS 2025, 0344
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Wann sind Rahmenverträge (un-)kalkulierbar?

VK Bund, Beschluss vom 30.12.2024 - VK 2-99/24

1. Die Kalkulation ist weder unmöglich noch unzumutbar, wenn aus Abgabemengen aus dem vergangenen Referenzzeitraum belastbar auf zukünftige Abgabemengen geschlossen werden kann. Einer exakten Abgabemenge bedarf es nicht. Der öffentliche Auftraggeber muss aber die maximalen Abnahmemengen bekannt geben (EuGH, IBR 2021, 424).

2. Die Tatsache, dass der Bieter kein Angebot abgegeben hat, steht dem für die Antragsbefugnis erforderlichen Interesse am Auftrag nicht entgegen, wenn er geltend macht, dass aufgrund unsicherer Kalkulationsgrundlagen eine Angebotsabgabe nicht möglich gewesen sei. Allerdings ist das Interesse am Auftrag zu plausibilisieren, wenn hieran ernstliche Zweifel bestehen.

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IBRRS 2025, 0153
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wie sind Einwirkungsbereiche hinsichtlich Geruchsimmissionen zu bestimmen?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.09.2024 - 1 LC 31/23

1. Der Einwirkungsbereich eines Vorhabens mit Blick auf Geruchsemissionen ist anhand von Anhang 7 Nr. 3.3 TA Luft als das Gebiet zu bestimmen, in dem eine Geruchsstundenhäufigkeit von mehr als 2 % der Jahresstunden auftreten kann.*)

2. Gebiete ohne eine gegenüber Gerüchen schutzbedürftige Nutzung gehören nicht zum Einwirkungsbereich (Bestätigung der Senatsrechtssprechung, vgl. Urteil vom 30.06.2021 - 1 LC 120/17, NVwZ-RR 2022, 258; Beschluss vom 23.11.2021 - 1 LA 160/19, IBRRS 2021, 3768).*)

3. Die Prüfdichte zur Bestimmung des Einwirkungsbereichs entspricht derjenigen, die im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG zulässig und geboten ist. In diesem Rahmen hat die Genehmigungsbehörde auch vom Vorhabenträger vorgelegte Ausbreitungsberechnungen zu berücksichtigen, sofern diese hinreichend eindeutig "auf der sicheren Seite" liegen und keine Komplexität aufweisen, die eine überschlägige Beurteilung ihrer Validität ausschließt.*)

4. Mit Blick auf das Schutzgut Landschaft kann der Einwirkungsbereich eines Vorhabens, wirkt es nicht in eine unter Schutz gestellte Landschaft hinein, lediglich der Bereich sein, in dem es im Zusammenwirken mit anderen baulichen Anlagen die Verunstaltungsschwelle überschreiten könnte.*)

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IBRRS 2025, 0366
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugrubenverfüllung ohne Bauabsicht: Bodenschutzrecht anwendbar!

VG Bremen, Beschluss vom 03.02.2025 - 5 V 2888/24

Die Zulässigkeit der Verfüllung einer Baugrube mit Betonabbruchmaterial ohne die Errichtung eines technischen Bauwerks beurteilt sich nach Bodenschutzrecht und nicht nach der Ersatzbaustoffverordnung oder der einschlägigen Wasserschutzgebietsverordnung.*)

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IBRRS 2025, 0373
ImmobilienImmobilien
Notarielle Beurkundung verstößt nicht gegen Russland-Sanktionen

EuGH, Urteil vom 05.09.2024 - Rs. C-109/23

Art. 5n Abs. 2 b der VO (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der durch die VO (EU) 2022/1904 des Rates vom 06.10.2022 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass weder die Beurkundung eines Kaufvertrags über eine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats belegene Immobilie, die einer in Russland niedergelassenen juristischen Person gehört, durch einen Notar dieses Mitgliedstaats, noch die Handlungen dieses Notars zum Vollzug eines solchen beurkundeten Vertrags, um die auf dieser Immobilie ruhenden Belastungen zu löschen, den Kaufpreis an den Verkäufer auszuzahlen und im Grundbuch das Eigentum umzuschreiben, noch die von einem Dolmetscher bei einer solchen Beurkundung erbrachten Übersetzungsleistungen zur Unterstützung des Vertreters dieser juristischen Person, der die im Beurkundungsverfahren verwendete Sprache nicht beherrscht, unter das in dieser Bestimmung vorgesehene Verbot, einer solchen juristischen Person Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen, fallen.*)

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IBRRS 2025, 0377
ImmobilienImmobilien
Kein „Wandern“ des Ausübungsbereichs einer Grunddienstbarkeit bei Veränderung des herrschenden Grundstücks

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.2024 - 14 W 32/24 (Wx)

1. Ein Grundstück, das angesichts seiner konkreten Lage keine (Teil-)Überschneidung mit einem hinsichtlich einer Grunddienstbarkeit ursprünglich herrschenden Grundstück aufweist, kann nicht infolge von Grundstücksveränderungen zum herrschenden Grundstück werden.*)

2. Ein "Wandern" des Ausübungsbereiches einer Grunddienstbarkeit auf Flächen, für die die Grunddienstbarkeit bei ihrer Bestellung nicht als Vorteil gedacht war, ist aus materiell-rechtlichen Gründen ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2025, 0381
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Anordnung der Teilungsversteigerung einer GbR?

AG Wernigerode, Beschluss vom 27.09.2024 - 12 K 11/24

1. Die Anordnung der Teilungsversteigerung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist mangels eines gesetzlichen Auseinandersetzungsanspruchs ausgeschlossen.*)

2. Die Auseinandersetzung der Mitglieder einer eingetragenen Genossenschaft findet im Rahmen des § 73 GenG und nicht in der Teilungsversteigerung statt.*)

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IBRRS 2025, 0376
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unzureichende IT-Ausstattung ist kein Grund für den Ausdruck der Akte!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.09.2024 - Ws 649/24

1. Nur wenn die Herstellung der Kopien und Drucke zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache im Einzelfall geboten ist, ist der Ausdruck einer in digitalisierter Form - hier auf mehreren CD-Rom - gespeicherten Gerichtsakte erstattungsfähig. Hierbei trifft einen Rechtsanwalt, der die elektronische Akte ausdruckt, obwohl sie ihm in digitaler Form zur Verfügung steht, eine besondere Begründungs- und Darlegungslast, warum dies notwendig gewesen sein solle, wenn er die zusätzlichen Ausdrucke ersetzt verlangt.

2. Der Einwand des Rechtsanwalts, nicht über einen Laptop zu verfügen, greift nicht durch, weil die fehlende Ausstattung keinen tragfähigen Grund für den Ausdruck der Akte darstellt.

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IBRRS 2025, 0345
ProzessualesProzessuales
Klage nicht durch Anwalt eingereicht: Keine Verjährungshemmung!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.12.2024 - 2 U 10/23

1. Wird eine Klage rechtskräftig durch Prozessurteil abgewiesen, weil der Kläger nach Auffassung des mit der Sache befassten Gerichts nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten war, dann entfaltet die Entscheidung insoweit Bindungswirkung, als sich die Frage der Postulationsfähigkeit in einem späteren Rechtsstreit als materielle Vorfrage erneut stellt.*)

2. Eine unter Verstoß gegen den Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO) eingereichte Klage ist nicht geeignet ist, die Hemmungswirkung des § 204 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB herbeizuführen.*)

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Online seit 10. Februar

IBRRS 2025, 0313
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Planfreigabe = konkludente Leistungsänderung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2022 - 29 U 30/21

1. Das Verhalten des Auftraggebers ist unter Berücksichtigung des Kooperationsgebots, wonach sich der Auftraggeber nicht hinter einem Schweigen verschanzen darf, sondern nach Treu und Glauben gehalten ist, sich zu erklären, auszulegen (hier: Freigabe der Ausführungspläne).

2. Einem rein passiven Verhalten ist grundsätzlich kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert beizumessen. Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung.

3. Vom Schweigen abzugrenzen ist eine stillschweigende Erklärung, die vorliegen kann, wenn sich die Vertragspartner stillschweigend auf eine tatsächlich veränderte Situation einstellen, etwa durch das Ergebnis einer Abstimmung der Vertragsparteien oder deren Vertreter bei einem Baustellengespräch oder im Rahmen eines Schriftwechsels.

4. Die Auslegung des Verhaltens einer Partei hat sich am objektiven Empfängerhorizont zu orientieren, weshalb eine konkludente Anordnung oder sonstige rechtsgeschäftliche Erklärung auch dann in Betracht kommt, wenn dem Auftraggeber nicht bewusst ist, dass die vom Auftragnehmer vorgelegten Ausführungspläne von den ursprünglichen Plänen abweichen.

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