Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 131.632 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 305 Urteile neu eingestellt, davon 161 aktuelle.

Über 41.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten

Zeige Urteile 151 bis 161 von insgesamt 161




Online seit 30. Juli

IBRRS 2024, 2341
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine Urkunde mangelbehaftet?

KG, Beschluss vom 27.06.2024 - 1 W 102/24

Bei der Prüfung, ob eine Urkunde Mängel i.S.v. § 419 ZPO enthält, die geeignet sind, die Vermutungswirkung des § 440 Abs. 2 ZPO zu erschüttern, können die Feststellungen nicht darauf beschränkt bleiben, die Urkunde enthalte - vorliegend handschriftliche - Ergänzungen oder Durchstreichungen. Es muss darüber hinaus der ursprüngliche Inhalt und der, den die Urkunde mit den Ergänzungen erhalten hat, in den Blick genommen werden. Ergibt sich erst mit den Ergänzungen ein - im Grundbuch - vollziehbarer Inhalt, ist die Annahme naheliegend, dass die Änderungen der Urkunde mit Willen der Personen erfolgt sind, deren Unterschrift ein Notar beglaubigt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2322
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattung für Beiziehung eines Privatgutachters?

VG München, Beschluss vom 18.06.2024 - 31 M 24.2838

1. Im Verwaltungsprozess sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten erstattungsfähig. Die Kosten für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung sind dies mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen.

2. War das Erscheinen des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung nicht durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst worden, sind die entstandenen Kosten nur nach Maßgabe der Voraussetzungen erstattungsfähig, unter denen Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige erstattet werden können.

3. Aufwendungen für private Sachverständige sind für die Beteiligten nur ausnahmsweise erstattungsfähig, nämlich dann, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mit Hilfe eines selbst eingeholten Gutachtens oder einer sonstigen sachverständigen Beurteilung darlegen oder unter Beweis stellen kann.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 29. Juli

IBRRS 2024, 2266
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ungenehmigte Umplanung ist MaBV-Verstoß!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.01.2023 - 29 U 176/20

1. Ein Bauträger verstößt gegen § 3 Abs. 1 MaBV, wenn er vor Entgegennahme der Zahlungen der Käufer für eine nach Genehmigungserteilung umgeplante tragende Wand keine Nachtragsgenehmigung bzw. eine Erklärung des zuständigen Bauamts eingeholt hat, dass unter Ermessensgesichtspunkten von der Durchführung eines Genehmigungsverfahrens abgesehen werden soll.

2. Besteht ein Bauvorhaben aus einem genehmigungspflichtigen Teil (hier: Einfamilienhaus) und einem für sich genommen genehmigungsfreien Teil (hier: Umplanung einer tragenden Wand), ist das Vorhaben insgesamt genehmigungspflichtig, wenn beide Teile im Zusammenhang stehen.

3. Die MaBV gebietet nicht die Einholung einer Baugenehmigung oder der Bestätigung, sondern verbietet lediglich die Entgegennahme von Vermögenswerten ohne Vorliegen der in § 3 Abs. 1 Nr. 4 MaBV geregelten Voraussetzungen.

4. Hätte den Käufer derselbe Finanzierungsaufwand getroffen, wenn der Bauträger seiner Verpflichtung, vor Entgegennahme der Kaufpreisraten eine Bestätigung des Bauamts einzuholen, nachgekommen wäre, fehlt es an einem kausalen Schaden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2282
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungenügende Referenz fehlt nicht!

VK Sachsen, Beschluss vom 25.04.2023 - 1/SVK/010-23

1. Eine Rüge muss, wenn sich der Vergaberechtsverstoß nicht vollständig der Einsichtsmöglichkeit eines Bieters entzieht, zumindest Anknüpfungstatsachen oder Indizien vortragen, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen, um nicht als unzulässige Rüge ins Blaue hinein angesehen zu werden. Zweifelt der Bieter unter Nutzung seiner Branchen- und Marktkenntnis und unter Bezugnahme auf konkrete Umstände das Wertungsergebnis an, ist dies regelmäßig keine Rüge "ins Blaue hinein".*)

2. Der Vergabestelle kommt bei der Prüfung der Eignung eines Bieters grundsätzlich ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Die Vergabekammer entscheidet dementsprechend nicht über die Eignung eines Unternehmens. Sie prüft lediglich nach, ob die Entscheidung, einem Unternehmen die Eignung zu- oder abzusprechen, den eigenen Vorgaben des Auftraggebers gerecht wird, eine rechtlich und tatsächlich tragfähige Grundlage hat und vertretbar ist.*)

3. Die Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV findet keine Anwendung, wenn ein Nachweis oder eine geforderte Erklärung nicht fehlt, sondern lediglich inhaltlich hinter geforderten Mindestanforderungen zurückbleibt.*)




IBRRS 2024, 2315
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
„Live-Escape-Rooms“ = Vergnügungsstätte!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.06.2024 - 7 A 741/22

1. Vergnügungsstätten sind Gewerbebetriebe besonderer Art, die sich in unterschiedlicher Ausprägung (wie z. B. Amüsierbetriebe, Diskotheken, Spielhallen) unter Ansprache des Geselligkeitsbedürfnisses, des Spiel- oder des Sexualtriebs einer bestimmten auf Gewinnerzielung gerichteten Freizeitunterhaltung widmen. Für den städtebaulichen Bezug ist wesentlich, dass solche Einrichtungen typischerweise mit negativen Folgewirkungen - wie z. B. Lärmbelästigungen, Beeinträchtigungen des Stadt- und Straßenbildes oder Verschlechterung der Gebietsqualität - verbunden sind

2. Sog. "Live-Escape-Rooms" sind planungsrechtlich als Vergnügungsstätte zu werten.

3. Die nähere Umgebung eines Vorhabens i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird dadurch ermittelt, dass sowohl in Richtung vom Vorhaben auf die Umgebung als auch in Richtung von der Umgebung auf das Vorhaben geprüft wird, wie weit die jeweiligen Auswirkungen reichen. Zu berücksichtigen ist die Umgebung einmal insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst.

4. Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten Merkmale gesondert zu ermitteln, weil diese jeweils eine Prägung ganz unterschiedlicher Reichweite und Gewichtung entfalten können.

5. Eine Straße hat bei beidseitig andersartiger Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion. Ob einer Straße im Rahmen der Abgrenzung der näheren Umgebung trennende oder verbindende Wirkung zukommt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2288
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Schonfristzahlung: Alles oder nichts!

AG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2023 - 233 C 243/23

1. Damit eine Kündigung wegen Schonfristzahlung unwirksam wird, ist erforderlich, dass die gesamte bei Zahlungseingang fällige Miete/Nutzungsentschädigung bzw. Kaution bezahlt oder durch Aufrechnung getilgt wird.

2. Die über mehrere Monate andauernde Zahlungsunpünktlichkeit ist eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2324
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Virtuelle WEG-Versammlung: Beschluss über Kommunikationsmittel notwendig?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 02.05.2024 - 22 C 50/23 WEG

Beschließen die Wohnungseigentümer eine Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung im Wege elektronischer Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG), ist es grundsätzlich ausreichend, wenn eine Regelung über den Umfang der Gestattung und die davon erfassten Eigentümerrechte getroffen wird; eine ordnungsmäßige Verwaltung erfordert dagegen regelmäßig keine Beschlussfassung über das zu nutzende elektronische Kommunikationssystem oder die Anforderungen an Hard- und Software.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2323
Beitrag in Kürze
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Keine Vertragsanpassung trotz 26% entgangenem Gewinn wegen Corona!

LG Würzburg, Urteil vom 10.06.2024 - 73 O 2247/23

1. Eine Anspruch auf Vertragsanpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage setzt zunächst eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage nach Vertragsschluss voraus. Die Corona-Pandemie stellt eine schwerwiegende Änderung der Geschäftsgrundlage dar.

2. Allein der Wegfall der Geschäftsgrundlage berechtigt noch nicht zu einer Vertragsanpassung. Weitere Voraussetzung ist, dass dem betroffenen Vertragspartner unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

3. Wird der Vertrag im Anschluss an ein Vergabeverfahren geschlossen, sind die Parteien aufgrund der Regelungen und Restriktionen des Vergaberechts wesentlich weniger frei in ihrer Vertragsgestaltung als ohne ein derartiges Verfahren. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Vertrag entweder mit demselben Inhalt oder gar nicht geschlossen worden wäre.

4. Im Rahmen der Corona-Pandemie und im Rahmen der allgemeinen Risiken ist ein entgangener Gewinn von 26 % innerhalb eines Zwei-Jahres-Zeitraumes zumutbar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2317
ProzessualesProzessuales
Beginn der Beschwerdefrist: Erste oder zweite Zustellung maßgebend?

BGH, Beschluss vom 05.06.2024 - XII ZB 493/22

1. Nur wesentliche Abweichungen zwischen Urschrift und zugestellter Ausfertigung führen zur Unwirksamkeit der Zustellung. Wesentlich sind Abweichungen, die die Entschließung über die Einlegung eines Rechtsmittels beeinflussen können (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 06.03.2024 - XII ZB 408/23 -, IBRRS 2024, 1841, und vom 29.11.2006 - XII ZB 194/05 -, IBRRS 2007, 3163 = IMRRS 2007, 1291; BGH, Beschluss vom 24.05.2006 - IV ZB 47/05 -, IBRRS 2006, 3813 = IMRRS 2006, 2787).*)

2. Zum (hier verneinten) Verschulden eines Rechtsanwalts, der darauf vertraut, dass für den Beginn der Beschwerdefrist erst eine zweite Beschlusszustellung maßgebend ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2318
ProzessualesProzessuales
Wie bestimmt sich die mit der Revision geltend zu machende Beschwer?

BGH, Beschluss vom 12.06.2024 - VII ZR 126/22

Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer einen Zulassungsgrund nur für einen abtrennbaren Teil des Streitstoffs dargelegt hat, der ihn nicht mit mehr als 20.000 Euro beschwert (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 27.06.2002 - V ZR 148/02, IBRRS 2002, 0814 = IMRRS 2002, 0348; Beschluss vom 11.05.2006 - VII ZR 131/05, IBRRS 2006, 1763 = IMRRS 2006, 1099; Beschluss vom 04.10.2006 - I ZR 196/05, IBRRS 2008, 1789).*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 28. Juli

IBRRS 2024, 2326
ImmobilienImmobilien
Arglist setzt keine "moralisch verwerflichen Gesinnung" voraus!

BGH, Beschluss vom 11.07.2024 - V ZR 212/23

1. Arglist setzt nicht voraussetzt, dass der Verkäufer "mit einer moralisch verwerflichen Gesinnung" handelt.

2. Ein arglistiges Verschweigen eines Mangels ist bereits dann gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.

Dokument öffnen Volltext