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Derzeit 133.336 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG 51 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 179 Urteile neu eingestellt.

Über 41.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Aktuelle Urteile zum Immobilienrecht

Zeige Urteile 51 bis 51 von insgesamt 51 - (179 in Alle Sachgebiete)




Online seit 11. Februar

IBRRS 2025, 0373
ImmobilienImmobilien
Notarielle Beurkundung verstößt nicht gegen Russland-Sanktionen

EuGH, Urteil vom 05.09.2024 - Rs. C-109/23

Art. 5n Abs. 2 b der VO (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der durch die VO (EU) 2022/1904 des Rates vom 06.10.2022 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass weder die Beurkundung eines Kaufvertrags über eine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats belegene Immobilie, die einer in Russland niedergelassenen juristischen Person gehört, durch einen Notar dieses Mitgliedstaats, noch die Handlungen dieses Notars zum Vollzug eines solchen beurkundeten Vertrags, um die auf dieser Immobilie ruhenden Belastungen zu löschen, den Kaufpreis an den Verkäufer auszuzahlen und im Grundbuch das Eigentum umzuschreiben, noch die von einem Dolmetscher bei einer solchen Beurkundung erbrachten Übersetzungsleistungen zur Unterstützung des Vertreters dieser juristischen Person, der die im Beurkundungsverfahren verwendete Sprache nicht beherrscht, unter das in dieser Bestimmung vorgesehene Verbot, einer solchen juristischen Person Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen, fallen.*)

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IBRRS 2025, 0377
ImmobilienImmobilien
Kein „Wandern“ des Ausübungsbereichs einer Grunddienstbarkeit bei Veränderung des herrschenden Grundstücks

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.2024 - 14 W 32/24 (Wx)

1. Ein Grundstück, das angesichts seiner konkreten Lage keine (Teil-)Überschneidung mit einem hinsichtlich einer Grunddienstbarkeit ursprünglich herrschenden Grundstück aufweist, kann nicht infolge von Grundstücksveränderungen zum herrschenden Grundstück werden.*)

2. Ein "Wandern" des Ausübungsbereiches einer Grunddienstbarkeit auf Flächen, für die die Grunddienstbarkeit bei ihrer Bestellung nicht als Vorteil gedacht war, ist aus materiell-rechtlichen Gründen ausgeschlossen.*)

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Online seit 10. Februar

IBRRS 2025, 0369
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schwindende Mieter in Shopping-Hall ist kein Mangel

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 11.10.2024 - 2 O 493/23

1. Um den Anwendungsbereich der Minderung nicht ausufern zu lassen, ist erforderlich, dass sich der Mangel unmittelbar und nicht nur mittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume auswirkt.

2. An einer Unmittelbarkeit fehlt es in der Regel, wenn Umfeldeinwirkungen den Zustand der Pachtsache selbst sowie deren vertragsgemäße Nutzung unberührt lassen und sich allein auf die Menge potentieller Kunden auswirken.

3. Der schwindende Umfang der Vermietung in einem Shopping-Center lässt die vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit unberührt und wirkt sich allein auf die Menge potentieller Kunden aus. Es liegt also allenfalls eine mittelbare Gebrauchsbeeinträchtigung vor.

4. Kann die Nutzung der Mallfläche jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden, so ist ein wichtiger Grund anzunehmen, wenn die Bestuhlung der Mall geändert wird und deshalb der Mieter die Fläche vor seinem Laden nicht mehr nutzen kann.

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IBRRS 2025, 0370
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine zwingende Abberufung eines nicht zertifizierten Verwalters!

AG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2024 - 290a C 55/23

1. Bei der Wiederwahl des amtierenden Verwalters ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwaltungen in der Regel nicht erforderlich.

2. Eine Erhöhung der Verwaltervergütung im Rahmen eines Wiederbestellungsbeschlusses nach 5 Jahren um 20% (von 25 € netto auf 30 € netto) vor dem Hintergrund der allgemein bekannten Kostensteigerungen rechtfertigt nicht die Annahme, dass andere Verwaltungen ihre Leistungen spürbar kostengünstiger anbieten.

3. Im Rahmen ihres Ermessens sind die Wohnungseigentümer nicht gehalten, bei der Wiederwahl den kostengünstigsten Bewerber zu bestellen.

4. Ein Anspruch auf Abberufung begründet eine fehlende Zertifizierung nach Ablauf der Fiktion allein nicht.

5. Die bauliche Veränderung muss eine so starke Auswirkungen haben, dass sie der Wohnanlage ein neues Gepräge oder Gesicht gibt.

6. Eine grundlegende Umgestaltung ist bei erheblichen Änderungen im Außenbereich auch nur anzunehmen, wenn dessen Gepräge grundlegend umgestaltet wird, etwa wenn eine prägende Parkanlage zu einem Garagenpark umgebaut wird.

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