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Online seit 3. Juni

IBRRS 2024, 1722
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Zu § 650f BGB-Sicherheit verurteilt: Höhe der Vollstreckungssicherheit?

KG, Urteil vom 07.05.2024 - 21 U 129/23

1. Die erstinstanzliche Verurteilung eines Werkbestellers zur Sicherheitsleistung aufgrund von § 650f BGB ist zu Gunsten des Unternehmers nur gegen Sicherheitsleistung gem. § 709 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären.*)

2. Die Vollstreckungssicherheit gem. § 709 ZPO ist nicht mit dem Betrag der Sicherheit gem. § 650f BGB (eventuell mit einem Zuschlag) anzusetzen. Sie ist an den geschätzten Kosten zu orientieren, die dem Besteller durch die ausgeurteilte Sicherheitsleistung im Zeitraum ab Erlass des erstinstanzlichen Urteils bis zum rechtskräftigen Abschluss des Sicherungsprozesses entstehen können.*)

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IBRRS 2024, 1723
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Was noch in der Planung ist, gehört nicht zum Auftrag!

VK Rheinland, Beschluss vom 08.05.2024 - VK 12/24

1. Gemäß § 106 Abs. 1 GWB gilt der das Verfahren vor den Vergabekammern regelnde Vierte Teil des GWB nur für Vergaben, deren geschätzter Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht bzw. überschreitet.*)

2. Die Kostenschätzung des Auftraggebers muss auf ordnungsgemäß und sorgfältig ermittelten Grundlagen beruhen. Diesen Anforderungen entspricht die Kostenschätzung des Antragsgegners, er hat seine Auftragswert-Schätzung auf ein im Vorfeld der Ausschreibung durch einen auf Betonsanierung spezialisierten Fachingenieur erstelltes, anhand der aktuellen Marktpreise bepreistes Leistungsverzeichnis gestützt.*)

3. Ein Indiz dafür, dass der als unter dem Schwellenwert liegende Wert wirklichkeitsnah ist, ergibt sich aus den Netto-Angebotssummen, die die Bieter benannt haben.*)

4. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VgV ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Maßgeblicher Grundsatz für die schätzweise Gesamtermittlung ist eine funktionelle Betrachtungsweise.*)

5. Im Hinblick auf die Schätzung eines Auftragswerts ist eine Aufteilung nicht gerechtfertigt, wenn die aufgeteilte Leistung im Hinblick auf ihre technische und wirtschaftliche Funktion einen einheitlichen Charakter aufweist. Ein solcher Zusammenhang liegt z. B. vor, wenn Baumaßnahmen ohne jeweils andere Bauabschnitte keine sinnvolle Funktion erfüllen können. Er besteht jedoch z. B. nicht, wenn spätere Ausbauarbeiten erst in Planung sind und/oder ihre künftige Ausführung ungewiss ist.*)

6. Auch bei komplexen Bauvorhaben, die in verschiedenen Phasen realisiert werden, handelt es sich dann nicht um ein Gesamtbauwerk, wenn die unterschiedlichen baulichen Anlagen ohne Beeinträchtigung ihrer Vollständigkeit und Benutzbarkeit auch getrennt voneinander errichtet werden können.*)

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IBRRS 2024, 1704
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mobilfunkmast ist privilegiertes Außenbereichsvorhaben!

VG München, Urteil vom 30.01.2024 - 1 K 21.3729

1. Die Erteilung der Baugenehmigung enthält zugleich die Ablehnung eines Antrags der Gemeinde auf Zurückstellung nach § 15 Abs. 3 S. 1 BauGB. Dagegen kann die Gemeinde Anfechtungsklage wegen der Verletzung ihrer Planungshoheit erheben.

2. Die Sechsmonatsfrist in § 15 Abs. 3 S. 3 BauGB beginnt nur dann erneut zu laufen, wenn ein Genehmigungsantrag aufgrund seines geänderten Inhalts die Frage der planungsrechtlichen Beurteilung neu aufwirft und deshalb der Gemeinde erneut Gelegenheit zu geben ist, ihre Bauleitplanung zu überdenken.

3. Eine Mobilfunksendeanlage dient der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen und kann nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert sein. Zur Inanspruchnahme der Privilegierung genügt bei Mobilfunksendeanlagen anstelle der Ortsgebundenheit ihre Raum- bzw. Gebietsgebundenheit.

4. Die von der Funkstrahlung des Mobilfunkmasts ausgehenden schädlichen Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit sind aufgrund der Spezialität des Standortbescheinigungsverfahrens von der Baugenehmigungsbehörde nicht zu prüfen. Das Immissionsschutzrecht ordnet eine Konzentrationswirkung zugunsten der Baugenehmigung nicht an. Die Gefahrensituation hat demnach nicht die Bauaufsichtsbehörde, sondern die hierfür ausschließlich zuständige Bundesnetzagentur zu prüfen.

5. Die Anforderungen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB stehen unabhängig neben den Anforderungen des Naturschutzrechts. Einer Gemeinde ist es grundsätzlich verwehrt, sich zum "gesamtverantwortlichen Wächter des Natur- und Umweltschutzes" aufzuschwingen und als solcher Belange der Allgemeinheit zu wahren, die keinen speziellen Bezug zu ihrem Selbstverwaltungsrecht, insbesondere zu ihrer Planungshoheit, aufweisen.

6. Das Landschaftsbild wird verunstaltet, wenn mit der Errichtung des Vorhabens der städtebauliche und landschaftliche Gesamteindruck erheblich gestört würde, mit anderen Worten, wenn das Bauvorhaben dem Orts- oder Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird.

7. Die natürliche Eigenart der Landschaft wird geprägt durch die naturgegebene Art der Bodennutzung, einschließlich der Eigentümlichkeiten der Bodenformation und ihrer Bewachsung und durch die bereits vorhandenen Anlagen.

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IBRRS 2024, 1730
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Legal Tech-Auftrag online: Zahlungspflicht muss deutlich erkennbar sein

EuGH, Urteil vom 30.05.2024 - Rs. C-400/22

1. Art. 8 Abs. 2 Richtlinie 2011/83/EU ist dahin auszulegen, dass im Fall von über Webseiten geschlossenen Fernabsatzverträgen die dem Unternehmer obliegende Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich mit einer Zahlungsverpflichtung einverstanden ist, auch dann Anwendung findet, wenn der Verbraucher erst nach der Erfüllung einer weiteren Bedingung verpflichtet ist, dem Unternehmer die entgeltliche Gegenleistung zu zahlen.*)

2. Wenn der Unternehmer seine Informationspflicht nicht beachtet hat, ist der Verbraucher an die Bestellung nicht gebunden. Den Verbraucher hindert allerdings nichts daran, seine Bestellung zu bestätigen.

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IBRRS 2024, 1731
MietrechtMietrecht
Nutzung von Kaspersky wegen Sanktionen gegen Russland nicht mehr zulässig: Wegfall der Geschäftsgrundlage!

LG München I, Urteil vom 13.12.2023 - 29 O 1152/23

1. Auf die zeitlich begrenzte Überlassung von Standardsoftware und Einräumung von Nutzungsrechten kann Mietvertragsrecht anzuwenden sein, wenn die vereinbarte Pflege der Software von untergeordneter Bedeutung ist.

2. Ein Mangel einer Virenschutzsoftware i.S.v. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt nicht vor, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung in Bezug auf die Nutzung dieser Software ausgesprochen hat, weil die Software für Spionageaktivitäten missbraucht werden könnte.

3. Wird die Nutzung einer gemieteten Software durch den Mieter aufgrund von öffentlich-rechtlichen Sanktionen (hier gegen Russland) erschwert, stellt dies keinen Mangel der Mietsache dar.

4. Ist die Nutzung einer mietvertraglich überlassenen Software aufgrund von Sanktionen rechtlich nicht mehr zulässig, kann dies zum Wegfall der Geschäftsgrundlage und zur Verpflichtung zu einer teilweisen Rückzahlung gezahlter Miete führen.

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IBRRS 2023, 3519
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Rauchwarnmelder in Wohnungen: Verfassungsmäßigkeit der Ausstattungs- und Betriebspflicht in Bayern

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2023 - Vf. 6-VII-22

1. Zur aufgrund der Autonomie des Parlaments eingeschränkten verfassungsrechtlichen Überprüfung des einem Gesetzesbeschluss vorausgehenden parlamentarischen Beratungsverfahrens.*)

2. Die Regelung zum Einsatz und Betrieb von Rauchwarnmeldern in Wohnungen gem. Art. 46 Abs. 4 BayBO ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Sie verletzt insbesondere weder das Eigentumsgrundrecht (Art. 103 BV) noch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 106 Abs. 3 BV) und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 118 Abs. 1 BV).*)

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IBRRS 2024, 1701
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vollmacht ist im Original einzureichen!

BGH, Beschluss vom 23.01.2024 - VI ZB 88/21

Gemäß § 80 Satz 1 ZPO ist die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden. Dabei muss grundsätzlich auch die behauptete Generalvollmacht eines Bevollmächtigten zu den Gerichtsakten gegeben werden. Der Nachweis der schriftlichen Vollmacht kann nur durch Einreichung der Originalurkunde - gegebenenfalls in beglaubigter Form - geführt werden, die Vorlage von Kopien oder ein urkundlicher Nachweis irgendwelcher Art genügen nicht.*)

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Online seit 31. Mai

IBRRS 2024, 1720
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber hat Anspruch auf Schlussrechnung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2023 - 29 U 191/21

1. Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Leistung abgenommen ist und der Auftragnehmer seine Schlussrechnung gestellt hat (BGH, IBR 2007, 636).

2. Der Auftraggeber hat ein Recht auf eine Schlussrechnung. Er kann verlangen, dass der Auftragnehmer seine vermeintliche Forderung gleichsam abschließend beziffert.

3. Behält sich der Auftraggeber im Abnahmeprotokoll einen Mangel vor, bedarf es keiner Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, wenn der Auftragnehmer den Mangel in Abrede stellt und die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.

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IBRRS 2024, 1721
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Falsches Zertifikat fehlt nicht und ist auch nicht unvollständig!

VK Bund, Beschluss vom 28.03.2024 - VK 2-25/24

1. Gibt der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung vor, dass bei Angebotsabgabe diejenigen Leistungen offenzulegen sind, bei denen ein Nachunternehmen eingesetzt werden soll, weicht ein Angebot mit der Formulierung "gegebenenfalls Untervergabe" von den Vergabeunterlagen ab, weil offenbleibt, ob und unter welchen Voraussetzungen Nachunternehmen eingesetzt werden.

2. Eine leistungsbezogene Unterlage fehlt, wenn sie entweder körperlich nicht vorhanden ist oder so schwere äußere Mängel aufweist, dass sie für den vorgesehenen Zweck unbrauchbar ist.

3. Eine Unterlage fehlt nicht, wenn sie körperlich vorhanden und auch vollständig ist, ihr Inhalt aber nicht den Erklärungs- oder Beweiswert hat, den er nach den Vorgaben des Auftraggebers haben sollte.

4. Legt der Bieter ein Zertifikat vor, das nicht auf der vom Auftraggeber geforderten, sondern auf einer anderen Grundlage ausgestellt worden ist, ist das eingereichte Zertifikat vollständig, so dass eine Nachforderung nicht in Betracht kommt.

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IBRRS 2024, 1718
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kann ein Bebauungsplan aufgrund technischen Fortschritts funktionslos werden?

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2024 - 2 K 129/21

Ein Bebauungsplan, der die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhenbegrenzung zulässt, wird nur dann funktionslos, wenn seine Verwirklichung weder in der Vergangenheit erfolgt ist noch in der Zukunft erfolgen kann. Nicht ausgeschlossen ist die Verwirklichung demgegenüber dann, wenn die nach einem Bebauungsplan zulässigen Anlagen in Ausnutzung und Umsetzung seiner Festsetzungen vollständig errichtet wurden.

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IBRRS 2024, 1698
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Fristlose Kündigung wegen Verletzung der vereinbarten Betriebspflicht?

OLG Hamburg, Urteil vom 01.06.2023 - 4 U 10/22

1. Die Verletzung der vertraglich vereinbarten Betriebspflicht durch den Mieter ist zwar nicht vom Regelbeispiel des § 543 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB erfasst, kann aber im Rahmen de Generalklausel des § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB den Vermieter zur Kündigung berechtigen. Voraussetzung dafür ist nach § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.*)

2. Grundsätzlich kommt eine Einschränkung der Betriebspflicht nach Maßgabe von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht. Der Vermieter, der auf Erfüllung der Betriebspflicht durch den Mieter besteht, handelt allerdings nicht schon allein deswegen treuwidrig, weil die Betriebsaufnahme oder deren Fortsetzung für den Mieter unrentabel ist. Denn das Risiko der Gewinnerzielung in einem angemieteten Objekt trägt der Mieter.*)

3. Bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen im Rahmen des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB für den Fall der Verletzung von Betriebspflichten sind zu Gunsten des Gewerberaummieters die außergewöhnlichen Umstände der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Aufgrund der verschiedenen "Lockdowns" in den Jahren 2020 und 2021 erscheint die Nichtöffnung einer Mietfläche in einem Einkaufszentrum im Sommer 2021 vergleichsweise kurz nach Ende des weitreichenden sog. "zweiten Lockdowns" und der sog. "Bundesnotbremse" in deutlich milderem Licht als zu "normalen" Zeiten vor und nach der Pandemie.*)

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IBRRS 2024, 1709
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vertrag über die Vermittlung von Mandaten ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 89/23

Vermittelt ein Dritter einem Rechtsanwalt den Auftrag eines Mandanten zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung und lässt er sich für die Leistung bezahlen, ist die dem zu Grunde liegende Vereinbarung unwirksam.*)

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IBRRS 2024, 1719
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Terminänderung ist kein vorbereitender Schriftsatz!

BFH, Beschluss vom 23.04.2024 - VIII B 31/23

Wird ein Terminaufhebungs- oder -verlegungsantrag schriftlich gestellt, ist er nicht formunwirksam, wenn er nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach elektronisch beim Gericht eingereicht wird.*)

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Online seit 29. Mai

IBRRS 2024, 1696
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensberechnung bei Errichtung eines Zauns auf dem Nachbargrundstück?

OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2024 - 5 U 134/23

1. Errichtet ein Werkunternehmer infolge eines Planungsfehlers einen Zaun teilweise auf dem Nachbargrundstück, kann der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Werkmangels jedenfalls dann nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten berechnet werden, wenn ein (befürchteter) Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach nachbarrechtlichen Vorschriften zeitlich ausgeschlossen ist.*)

2. Der Schaden kann nach dem Wert der Teile des Zauns geschätzt werden, die wesentlicher Bestandteil des Nachbargrundstücks werden.*)

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IBRRS 2024, 1697
VergabeVergabe
Unzureichende Vorabinformation bringt Bieter nicht näher an den Zuschlag!

VK Westfalen, Beschluss vom 17.05.2024 - VK 3-9/24

1. Ein unzureichendes Vorabinformationsschreiben nach § 134 GWB begründet regelmäßig keinen Schaden nach § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB, da allein die Rüge einer fehlerhaften oder unvollständigen Vorabinformation bei im Übrigen rechtmäßig durchgeführtem Vergabeverfahren den Bieter nicht näher an den Zuschlag bringt. Ist ein Vorabinformationsschreiben nach § 134 GWB fehlerhaft, unvollständig oder verspätet, ist der Bieter ausreichend über § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB geschützt.*)

2. Zuschlagskriterien und deren Gewichtung müssen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden, § 127 Abs. 5 GWB. Das gilt Zuschlagsunterkriterien. Zuschlagsunterkriterien stellen nur eine weitere Untergliederung eines Zuschlags(haupt)kriteriums dar: Während der öffentliche Auftraggeber durch ein Zuschlags(haupt)kriterium die Anforderung an die Qualität einer zu vergebenden Leistung gliedert, präzisiert das Zuschlagsunterkriterium ein Zuschlags(haupt)kriterium selbst und mit diesem ebenfalls die Leistung. Die weitergehende Differenzierung ermöglicht dem öffentlichen Auftraggeber, eine nachvollziehbarere Auswahlentscheidung treffen zu können. Die Bieter erhalten demgegenüber eine inhaltliche Richtung und Orientierungshilfe, um ihr Angebot erstellen zu können. In Abgrenzung zur bloßen Subsumtion unter die Anforderung der Leistungsbeschreibung kennzeichnet sich ein Unterkriterium dadurch, dass dieses nicht nur die Leistung und insbesondere deren Qualität definiert, sondern darüber hinaus unmittelbar Einfluss auf das Wertungsergebnis hat. Jedenfalls dann, wenn bestimmte Aspekte herausgestellt werden, im Rahmen der Bewertung einen konkreten Punktwert von einer definierten Höchstpunktzahl zugewiesen bekommen und letztlich rechnerisch nachvollziehbar in die Gesamtwertung einfließen, hat der öffentliche Auftraggeber ein Unterkriterium gebildet.*)

3. Ein Kausalzusammenhang zwischen der unterbliebenen Bekanntgabe eines Unterkriteriums und dem Inhalt der Angebote besteht, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Bekanntgabe der Unterkriterien und deren Gewichtung die Angebote hätte beeinflussen können. An die Darlegung des Kausalzusammenhangs sind keine allzu hohe Anforderungen zu stellen.*)

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IBRRS 2024, 1705
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zuständigkeitsvorschriften sind nur ausnahmsweise drittschützend!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2023 - 5 S 1096/23

1. Grundsätzlich dienen die Vorschriften über die Zuständigkeit nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern ausschließlich dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren. Daher entfaltet auch § 48 Abs. 2 LBO-BW weder allgemein noch in Bezug auf einen Dritten, der Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben hat, drittschützenden Charakter, wenn der Bauherr einen Anspruch auf die Baugenehmigung hat.

2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die sachlich zuständige Baurechtsbehörde Ermessenserwägungen im Hinblick auf nachbarschützende Regelungen anzustellen hat. Insofern muss aber die Verletzung materieller Rechtspositionen im Rahmen der Ermessensausübung zumindest möglich erscheinen. Steht dem Bauherrn hingegen ein (gebundener) Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung zu und sind Ermessenserwägungen nicht anzustellen, kommt § 48 Abs. 2 LBO-BW keine nachbarschützende Funktion zu.

3. Daran fehlt es, wenn es sich bei der angefochtenen Baugenehmigung um eine gebundene Entscheidung nach § 34 Abs. 1 BauGB handelt und keine Ausnahmen oder Befreiungen von drittschützenden materiell-rechtlichen Bestimmungen erteilt wurden, die eine Ermessensausübung erforderlich gemacht hätten.

4. § 48 Abs. 2 LBO-BW ist weder direkt noch analog auf den Fall anzuwenden, dass die Baurechtsbehörde des Landratsamts über einen Bauantrag einer anderen Behörde des Landratsamts zu entscheiden hat.

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IBRRS 2024, 1688
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Neun Jahre keine Betriebskosten abgerechnet: Vertrag konkludent geändert?

KG, Urteil vom 01.06.2023 - 8 U 23/23

Allein aus dem Umstand, dass der (ursprüngliche) Vermieter von Mietbeginn an über neun Jahre nicht über die Betriebskosten abgerechnet hat, lässt sich nicht auf einen Willen des Vermieters schließen, ein ihm nachteiliges konkludentes Vertragsänderungsangebot dahingehend abzugeben, dass die vereinbarte Abrechnung der Betriebskosten für die Zukunft ausgeschlossen sein solle.

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IBRRS 2024, 1622
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnung gegenüber Wohn-/Hausgeld?

AG Charlottenburg, Urteil vom 01.06.2023 - 72 C 59/22

Gegenüber Beitragsforderungen, worunter auch Ansprüche auf Wohn-/Hausgeld oder aus Jahresabrechnungen bzw. auf Zahlung einer Sonderumlage fallen, kann grundsätzlich nur mit gemeinschaftsbezogenen Gegenforderungen aufgerechnet bzw. kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden; es sei denn, es handelt sich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

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IBRRS 2024, 1691
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anwendungsbereich des § 878 BGB

BGH, Beschluss vom 21.03.2024 - V ZB 10/23

1. § 878 BGB ist auf die sich aus dem Genehmigungserfordernis aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Satz 1, 3 BauGB ergebende Verfügungsbeschränkung des teilenden Grundstückseigentümers entsprechend anwendbar.*)

2. War die Zurückweisung des Eintragungsantrags rechtsfehlerfrei und wird der zurückweisende Beschluss lediglich aufgrund neuer Tatsachen aufgehoben, ist die nicht fristgebundene Grundbuchbeschwerde wie ein neuer Antrag zu behandeln. Infolgedessen ist eine nach Stellung des Antrags auf Vollzug einer Teilungserklärung in Kraft getretene Umwandlungsverordnung i.S.v. § 250 Abs. 1 Satz 1, 3 BauGB zu beachten, wenn eine Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags nur deshalb erfolgreich ist, weil die Abgeschlossenheitsbescheinigung erstmals im Beschwerdeverfahren beigebracht wird. Das Grundbuchamt darf dann gemäß § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB die Eintragung nur bei Nachweis einer Genehmigung vornehmen.*)

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IBRRS 2024, 1702
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anscheinsbeweis für den Zugang eines Einwurf-Einschreibens nur mit Auslieferungsbeleg!

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2023 - 15 Sa 20/23

1. Ist der Zugang einer schriftlichen Erklärung streitig und beruft sich der darlegungs- und beweisbelastete Absender auf einen Zugang beim Empfänger per Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG, begründet die Kombination von Einlieferungsbeleg der Post und Sendungsstatus der Post noch keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang.*)

2. Die Aussagekraft eines Sendungsstatus unterscheidet sich von derjenigen der Reproduktion eines Auslieferungsbelegs darin, dass hinter dem Sendungsstatus kein individueller, konkreter Mensch als Gewährsperson steht, während der Auslieferungsbeleg die Unterschrift des Postzustellers trägt. Kann keine Reproduktion des Auslieferungsbelegs von der Deutschen Post AG mehr zur Verfügung gestellt werden, fällt dies in die Risikosphäre des Absenders.*)

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IBRRS 2024, 1693
ProzessualesProzessuales
Kammer kann Beschwerdeverfahren nicht auf sich selbst übertragen

BGH, Beschluss vom 23.04.2024 - VIII ZB 75/23

Im Beschwerdeverfahren ist die Zivilkammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21.09.2017 - IX ZB 84/16, Rz. 11, IBRRS 2017, 3404 = IMRRS 2017, 1421 = NZI 2017, 991; vom 30.04.2020 - I ZB 61/19, Rz. 24, IBRRS 2020, 1903 = IMRRS 2020, 0811 = BGHZ 225, 252 Rn. 24; vom 24.05.2023 - VII ZB 73/21, Rz. 9, IBRRS 2023, 1861 = IMRRS 2023, 0861).*)

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Online seit 28. Mai

IBRRS 2024, 1630
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Veranstaltung pandemie-bedingt abgesagt: Leistung objektiv unmöglich!

OLG Koblenz, Urteil vom 16.02.2023 - 7 U 645/22

1. Ein Vertrag über die Errichtung eines Messestands ist ein typengemischter Vertrag, der neben mietvertraglichen auch werk- und kaufvertragliche Elemente enthält.

2. Der Schwerpunkt eines solchen Vertrags liegt regelmäßig auf der Werkleistung, auch wenn die mietweise Überlassung der Einrichtung den größten Kostenpunkt ausmacht.

3. Die Absage einer Messe durch den Veranstalter führt zur objektiven Unmöglichkeit, weil weder der Auftragnehmer noch ein anderer Messebauer die Leistung hätte erbringen können. Unerheblich ist, ob tatsächlich behördliche Auflagen oder gesetzliche Regelungen die Durchführung der Präsenzmesse unmöglich gemacht haben oder ob dies auf einer Entscheidung des Messeveranstalters beruht.

4. Nähme man keinen Fall der objektiven Unmöglichkeit an, wäre jedenfalls eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage berechtigt.

5. Nach Art. 240 § 7 EGBGB wird vermutet, dass sich ein Umstand, der zur Grundlage des Mietvertrags geworden ist, nach Vertragsschluss schwer wiegend verändert hat, wenn vermietete Grundstücke oder vermietete Räume, die keine Wohnräume sind, infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nicht oder nur mit erheblicher Einschränkung verwendbar sind.

6. Rechtsfolge einer Störung der Geschäftsgrundlage ist primär eine Vertragsanpassung. Erst wenn eine solche ausscheidet, besteht ein Recht des benachteiligten Vertragspartners zum Rücktritt bzw. zur Kündigung.

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IBRRS 2024, 1573
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Außervollzugsetzung des Bebauungsplans wegen baustellenbedingter Beeinträchtigungen?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2024 - 7 B 350/23

1. Allein der Umstand, dass der Planvollzug unmittelbar bevorsteht, stellt noch keinen schweren Nachteil im Verständnis von § 47 Abs. 6 VwGO dar. Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verwirklichung des angegriffenen Bebauungsplans in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen des jeweiligen Antragstellers konkret erwarten lässt.

2. Auf baustellenbedingte Beeinträchtigungen kann eine Außervollzugsetzung des Bebauungsplans nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht gestützt werden.

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IBRRS 2024, 1681
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung auch bei nötigen Umbauten zulässig

AG Hamburg, Urteil vom 23.05.2023 - 43b C 384/21

Eine Eigenbedarfskündigung kann wirksam auch dann erfolgen, wenn die Realisierung des Eigenbedarfs erst nach Umbauten möglich ist.

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IBRRS 2024, 1624
WohnraummieteWohnraummiete
Keine ordnungsgemäße Vorlage der Abrechnungsbelege keine Nachzahlung!

AG Münster, Urteil vom 11.10.2022 - 38 C 1947/22

1. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters ergibt sich aus Treu und Glauben gegenüber dem Zahlungsverlangen des Vermieters aus der Betriebskostenabrechnung, solange der Vermieter dem Mieter eine Belegeinsicht im Sinne des § 259 Abs. 1 BGB nicht gewährt hat.

2. Die Abrechnungsbelege sind in einer geordneten Form vorzulegen. Das umfasst eine zweckmäßige, übersichtliche Aufgliederung in Abrechnungsposten.

3. Die Vorlage von Zahlungsbelegen ist in jedem Fall erforderlich, wenn der Vermieter nach dem Abflussprinzip abrechnet, indem er Zahlungen an Dritte auf die Mieter umlegt. In diesem Fall kommt es entscheidend darauf an, welche Kosten im Abrechnungszeitraum tatsächlich durch den Vermieter bezahlt wurden.

4. Das vorgelegte Dokument muss geeignet sein, den tatsächlichen Zahlungsabfluss auf dem Konto der Klägerin hinreichend zu dokumentieren. Ein SAP-Auszug genügt nicht, um Transaktionen nachzuweisen, da es sich dabei nur um eine firmeninterne Dokumentationssoftware handelt.

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IBRRS 2024, 1657
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Fristverlängerung abgelehnt: Zwischenverfügung mit Beschwerde angreifbar!

BGH, Beschluss vom 21.03.2024 - V ZB 17/23

1. Eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes, mit der eine Fristverlängerung abgelehnt wird, kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Folglich kann nach Zulassung auch Rechtsbeschwerde erhoben werden.*)

2. Die Angemessenheit einer Frist zur Hebung eines Eintragungshindernisses richtet sich nicht danach, ob nach Antragstellung der Verlust einer Rechtsposition wegen nachträglicher Verfügungsbeschränkungen droht, sondern danach, wie lange der Zeitraum zur Hebung des Hindernisses nach Grundbuchaktenlage unter Berücksichtigung des Erledigungsinteresses und der Aufgaben des Grundbuchamtes zu bemessen ist.*)

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IBRRS 2024, 1694
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SteuerrechtSteuerrecht
AfA: BFH-Rechtsprechung sticht BMF-Schreiben!

BFH, Urteil vom 23.01.2024 - IX R 14/23

1. Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (Anschluss an Senatsurteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19, Rz 19; z.T. entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.02.2023, BStBl I 2023, 332, Rz 24).*)

2. Der schlichte Verweis durch den Steuerpflichtigen auf die modellhaft ermittelte Gesamt- und Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung genügt nicht, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG darzulegen und nachzuweisen.*)

3. Der kapitalisierte Wert eines lebenslangen, fortbestehenden Nießbrauchsrechts an einem Grundstück ist nicht Bestandteil der Anschaffungskosten des Grundstücks, wenn der Nießbraucher das Eigentum am belasteten Grundstück erwirbt.*)

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IBRRS 2024, 1654
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann endet Amt eines Sondersachwalters?

BGH, Beschluss vom 25.04.2024 - IX ZB 23/23

1. Zur Berichtigung eines Beschlusses des Insolvenzgerichts über die Bestellung eines Sondersachwalters.*)

2. Das Amt eines Sondersachwalters endet mit der Aufhebung der Eigenverwaltung. Eine Bestellung des bisherigen Sondersachwalters zum Sonderinsolvenzverwalter erfordert auch dann eine ausdrückliche Bestellung durch das Insolvenzgericht, wenn das Insolvenzgericht den bisherigen Sachwalter zum Insolvenzverwalter bestellt.*)

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IBRRS 2024, 1660
ProzessualesProzessuales
Gehörsverletzung bei fehlender Berücksichtigung von Parteivortrag

BGH, Beschluss vom 23.04.2024 - VIII ZR 35/23

Zu einer Gehörsverletzung bei fehlender Berücksichtigung des Vortrags zum Verständnis des Verkäufers vom Inhalt einer Mängelrüge i.S.d. § 377 HGB (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18.07.1986 - VIII ZR 195/85, IBRRS 1986, 0314 = NJW 1986, 3136 unter II 1; vom 21.10. 1987 - VIII ZR 324/86, IBRRS 1987, 0096; vom 14.05.1996 - X ZR 75/94, IBR 1997, 56 = NJW 1996, 2228 unter II 2).*)

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IBRRS 2024, 0314
ProzessualesProzessuales
Beschluss nur noch bestimmte Kanzlei zu mandatieren: Streitwert?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.10.2023 - 2-09 T 615/23

1. Abgesehen von bezifferten Klagen ist der Streitwert von Beschlussklagen in aller Regel im Wege der Schätzung nach freiem Ermessen zu bestimmen.

2. Zu der Frage, wie der Streitwert für einen Beschluss, der die Anweisung an die Verwaltung beinhaltet, für neu zu vergebende anwaltliche Mandate in Angelegenheiten der Gemeinschaft eine bestimmte Kanzlei zu beauftragen, zu bestimmen ist.

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