Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Aktuelle Urteile zum Architekten- & Ingenieurrecht
Online seit heute
IBRRS 2025, 0989
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2025 - 22 U 55/24
1. Der Objektplaner hat darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeber für Gewerke, die der Architekt mangels eigener Sachkunde nicht überwachen kann, einen Fachplaner einschalten muss.
2. Unterlässt der Architekt diesen Hinweis und durfte der Auftraggeber auch im Übrigen davon ausgehen, dass die Ausführungsleistungen dieser Gewerke vom Architekten überwacht werden, dann haftet der Architekt für Schäden, die aus der unterbliebenen Überwachung dieser Gewerke resultieren (hier u. a. mangelhafte Duschrinne).

Online seit 8. April
IBRRS 2025, 0986
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.03.2025 - 10 U 107/24
1. Aus einer Erklärung, die der Verbraucher als Widerruf verstanden wissen will, muss sich sein Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig ergeben. Wird die Kündigung eines Vertrags mit Dauerschuld- oder Langzeitcharakter erklärt, kann diese Erklärung nicht ohne Weiteres als Widerruf verstanden werden, nachdem die Kündigung im Falle ihrer Wirksamkeit das Vertragsverhältnis ex nunc beendet und nicht - wie ein Widerrufsrecht - von Anfang aufhebt.*)
2. Ist ein Unternehmer auf ein berechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers beharrlich nur bereit, den Mangel gegen eine zusätzliche Vergütung zu beseitigen, liegt eine Erfüllungsverweigerung vor, die dem Besteller die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht.*)
3. Wird der Werkvertrag vom Besteller wegen eines Mangels gekündigt und sind weitere Mängel nicht gerügt, tritt zwischen den Parteien ein Abrechnungsverhältnis ein, das dem Besteller die Mängelrechte nach § 634 BGB eröffnet und ohne Abnahme zur Fälligkeit des Vergütungsanspruchs führen kann.*)
4. Die Höhe einer Minderung kann nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten bemessen werden, wenn der Besteller zwar nicht den Mangel des Werks beseitigt, aber statt dessen ein anderes Werk errichten lässt. Entstehen ihm für das andere Werk zumindest Kosten in Höhe einer Mangelbeseitigung des ursprünglichen Werks, tritt durch die Orientierung der Minderung an fiktiven Mangelbeseitigungskosten keine Überkompensation ein.*)

Online seit 1. April
IBRRS 2025, 0885
OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.2024 - 12 U 38/22
1. Der Architekt trägt die Darlegungs- und Beweislast für die von ihm behauptete Vergütungsvereinbarung.
2. Hat der Architekt die von ihm behauptete Vergütungsvereinbarung nicht bewiesen, kann ihm die übliche Vergütung zustehen.
3. Die schlüssige Darlegung eines Vergütungsanspruchs auf Grundlage der üblichen Vergütung setzt voraus, dass der Architekt zur Höhe der üblichen Vergütung und zu den Elementen der Vergütungsermittlung vorträgt.

Online seit 31. März
IBRRS 2025, 0858
LG Berlin II, Urteil vom 18.02.2025 - 30 O 197/23
1. Ein Energieberater schuldet in der Regel zwar keinen Erfolg in Form der tatsächlichen Förderung, er schuldet aber eine fachlich zutreffende Beratung, aus der energetische Maßnahmen hervorgehen, die die Voraussetzungen der gesetzlichen Förderungsgrundlage erfüllen.
2. Der Energieberater verletzt seine vertragliche Beratungspflicht, wenn er für die einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffizienten (rechtsirrig) auf die Werte des GEG abstellt, obwohl für die Förderung die Werte des BEG EM maßgeblich sind.

Online seit 18. März
IBRRS 2025, 0534
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2024 - 10 W 24/24
1. Dem Planer steht ein Anspruch auf eine Sicherungshypothek gem. § 650e BGB auch dann zu, wenn mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen oder auch die Bauabsicht vollständig aufgegeben worden ist.
2. Der Wortlaut des § 650e BGB gibt keinen Anknüpfungspunkt für die Auffassung, dass sich die Werkleistung des Planers schon im Bauwerk verkörpert oder zu einer Wertsteigerung des Grundstücks geführt haben muss.

Online seit 14. März
IBRRS 2025, 0683
LG Köln, Urteil vom 04.10.2024 - 14 O 145/23
1. Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der architektonischen Innenraumgestaltung eines sanierten Hofgebäudes. Im Streitfall angesichts der bestehende Gestaltungsfreiheit der Architekten bejaht.*)
2. Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der Außenansicht eines sanierten denkmalgeschützten Hofgebäudes. Im Streitfall abgelehnt angesichts der eingeschränkten Gestaltungsfreiheit und des Überwiegens der Lösung einer fachgebundenen technischen Aufgabe durch Anwendung der einschlägigen technischen Lösungsmittel.*)
3. Aus § 97 Abs. 1 UrhG in Verbindung mit § 13 UrhG folgt grundsätzlich kein Recht auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung zur Urheberschaft eines Bauwerks. Denn die Gegendarstellung ist - anders als ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der fehlenden Urheberbenennung - nicht geeignet, die Beeinträchtigung des Urheberpersönlichkeitsrechts durch die fehlende Urheberbenennung wirksam abzuwenden.*)
4. Zur Schadensschätzung bei der rechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung von Aufnahmen eines urheberrechtlich geschützten Innenraums. Insbesondere ist dabei nicht auf die Honorare der HOAI zurückzugreifen.*)
5. In einem Fall, in dem die vorgerichtliche Abmahnung nur teilweise begründet ist, sind die Kosten der Abmahnung zu quotieren.*)

Online seit 13. März
IBRRS 2025, 0223
KG, Urteil vom 30.01.2024 - 9 U 110/21
1. Der Zurechnungszusammenhang zwischen einem Ausschreibungsfehler des Planers (hier: produktspezifische Ausschreibung) und Schäden des Bauherrn infolge der Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahrens fehlt, wenn das Nachprüfungsverfahren nicht durch den Ausschreibungsfehler, sondern einen vergaberechtswidrigen Verstoß gegen des Verhandlungsverbot vom Bauherrn veranlasst wurde. Jedenfalls ist ein ganz überwiegendes Mitverschulden des Bauherrn anzunehmen.
2. Der Planer ist ausschließlich für die Erstellung eines (vergaberechtskonformen) Leistungsverzeichnisses verantwortlich, nicht für eine umfassende vergaberechtliche Beratung und sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren.
