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Derzeit 132.976 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Sachverständigenrecht 5 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 175 Urteile neu eingestellt.

Über 41.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Aktuelle Urteile zum Sachverständigenrecht

5 Urteile - (175 in Alle Sachgebiete)

Online seit 31. Januar

IBRRS 2025, 0180
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
"Rückgabe" des Gutachtenauftrags: Ordnungsgeld gegen Sachverständigen!

LG Osnabrück, Beschluss vom 07.01.2025 - 3 OH 90/23

Teilt der Sachverständige dem Gericht mit, ihm sei es "aus beruflichen Gründen" unmöglich, den Gutachtenauftrag auszuführen, kann gegen ihn ohne Weiteres Ordnungsgeld wegen unberechtigter Weigerung zur Erstattung des Gutachtens festgesetzt werden, wenn er diese beruflichen Gründe nicht spezifiziert hat sowie zwischen der Auftragsübermittlung an ihn und dem Eingang dieser Erklärung mehr als acht Monate verstrichen sind, binnen der er gegenüber dem Gericht Tätigkeiten in der Sache entfaltet hat.

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Online seit 28. Januar

IBRRS 2025, 0222
SachverständigeSachverständige
Kosten für EGVP-Software sind übliche Gemeinkosten!

LSG Hessen, Beschluss vom 17.01.2025 - L 2 SF 45/24 K

1. Kosten für die Anwendung von Software zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sind übliche Gemeinkosten im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 JVEG.*)

2. Kosten für die Anwendung von Software zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sind keine besonderen Kosten im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG.*)

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Online seit 27. Januar

IBRRS 2025, 0214
SachverständigeSachverständige
Nur die erforderliche Zeit wird vergütet, nicht die aufgewendete!

LSG Thüringen, Beschluss vom 28.10.2024 - L 1 JVEG 195/24

1. § 8a Abs. 3 JVEG i. V. m. § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO findet in gerichtskostenfreien Verfahren nach § 183 SGG keine Anwendung.*)

2. Für die Erstellung des Gutachtens ist nicht die individuelle Arbeitsweise des Sachverständigen und damit die tatsächlich aufgewandte Zeit maßgeblich, sondern gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG die für die Erstattung des Gutachtens erforderliche Zeit (vgl. BVerfG, IBR 2008, 186).*)

3. Welche Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 JVEG auf die Vergütung entfällt und gesondert zu ersetzen ist, bestimmt sich allein nach dem UStG. Ob die Vergütung für ein in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten mit dem 19%-igen Umsatzsteuersatz oder mit dem ab dem 01.07.2020 herabgesetzten Satz von 16% zu versteuern ist, hängt daher davon ab, wann es bei Gericht eingegangen ist.*)

4. Umsatzsteuer ist auch für Fremdleistungen zu erstatten ist, für die - wie bei Portokosten - selbst keine Umsatzsteuer zu zahlen ist.*)

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Online seit 22. Januar

IBRRS 2025, 0194
SachverständigeSachverständige
Beantwortung von Rechtsfragen wird nicht vergütet!

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2024 - L 7 KO 8/21

Reine Rechtsfragen sind einer Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten nicht zugänglich und ihre Beantwortung durch den Sachverständigen ist daher auch nicht vergütungsfähig. Die gerichtliche Einholung von Rechtsgutachten ist, soweit nicht die in § 293 ZPO geregelten Ausnahmefälle eingreifen, unzulässig.

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Online seit 8. Januar

IBRRS 2025, 0068
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Vorschuss reicht nicht: Arbeiten einstellen und Gericht informieren!

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2024 - L 10 KO 2896/24 B

1. Eine dem (...) Sachverständigen zustehende Vergütung überschreitet den (...) eingezahlten Vorschuss erheblich, wenn sie mindestens 20% des Vorschusses beträgt. Für die Erheblichkeit der Überschreitung kommt es darauf an, was dem (...) Sachverständigen als Vergütung objektiv zustehen würde, nicht darauf, was er als Vergütung geltend gemacht hat.*)

2. Stellt der Sachverständige im Laufe der Vorbereitung oder der Gutachtenerstellung fest, dass der Vorschuss nicht ausreichen wird, darf er dann nicht weiterarbeiten, sondern muss sofort das Gericht informieren und dessen Antwort abwarten.*)

3. § 8a Abs. 4 JVEG ist nicht dahin einschränkend auszulegen, dass die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleibt, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige gem. § 407a Abs. 4 Satz 2 Var. 2 ZPO zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.*)

4. Bei einer erheblichen Überschreitung des Vorschusses ist die Vergütung des Sachverständigen auf den Betrag des Vorschusses zu kappen ohne einen Aufschlag bis zur Erheblichkeitsgrenze.*)

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