Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile zum Immobilienrecht
Online seit 31. Juli
IBRRS 2024, 2196AG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.06.2024 - 33052 C 64/24
1. Formell wirksam erteilte Betriebskostenabrechnungen können bei einer Rückstandshöhe, die zwei Monatsmieten übersteigt, zur Kündigung Anlass geben.
2. Die Kündigung wegen dieses Rückstands ist kein "einfach gelagerter" RVG-Fall!
VolltextIBRRS 2024, 2336
AG Kassel, Urteil vom 30.11.2023 - 800 C 3439/22
1. In der Jahresabrechnung sind alle Ausgaben einzustellen, auch dann, wenn für die Ausgaben eine hinreichende Beschlussgrundlage fehlt.
2. In der Kostengrundentscheidung einer Beschlussklage i.S.v. § 44 WEG kann keine Aussage über die interne Verteilung der Kosten in der Eigentümergemeinschaft getroffen werden.
3. Der Streitwert für die Anfechtungsklage gegen einen Beschluss über die Jahresabrechnung bemisst sich nach deren Gesamtvolumen, begrenzt auf den 7,5-fachen Wert des Anteils der Klagepartei.
VolltextIBRRS 2024, 2037
BVerfG, Beschluss vom 13.05.2024 - 2 BvR 26/24
1. Die einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung unter der Auflage, dass sich der Schuldner regelmäßig psychiatrisch behandeln lässt, geht erkennbar von der Prämisse aus, dass sich dessen Gesundheitszustand bis zum Ablauf der gewährten Vollstreckungsschutzfrist dergestalt verbessert, dass von einer alsdann erfolgenden Räumung keine ernsthaften Gesundheitsgefahren mehr für den Schuldner ausgehen. Verbessert sich der Gesundheitszustand später indes, wie durch ärztliches Attest belegt, nicht, liegt ein tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Neubewertung der Sachlage i.S.v. § 765a Abs. 4 ZPO vor (im Anschluss an BVerfG, NZM 2024, 96).
2. Fehlen valide Hinweise darauf, dass ein dem Gericht vorgelegtes ärztliches Attest aus bloßer Gefälligkeit ausgestellt wurde, ist es mit dem Lebensschutzgebot des Grundgesetzes unvereinbar, den Grad der attestierten Suizidalität des Schuldners "kleinzureden", um darüber auf weitere Sachaufklärung zu verzichten.
VolltextOnline seit 30. Juli
IBRRS 2024, 2345AG Leverkusen, Urteil vom 17.05.2024 - 22 C 157/23
Wer sein elektrisches Auto an einer Gemeinschaftssteckdose auflädt, liefert damit nicht unbedingt einen fristlosen Kündigungsgrund.
VolltextIBRRS 2024, 2338
AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 29.07.2024 - 980b C 30/24 WEG
1. Wird erst 9 Monate nach dem ersten Wasserschaden eine einstweilige Verfügung durch die Gemeinschaft beantragt, der Eigentümer werde verpflichtet, seinen Haupthahn ordnungsgemäß anzuschließen, hat die Gemeinschaft selbst die Dringlichkeit ihres Begehrens widerlegt.
2. Eine eidesstattliche Versicherung darf sich nicht in der Bezugnahme auf einen anwaltlichen Schriftsatz erschöpfen, sondern muss eine selbständige Sachdarstellung enthalten.
VolltextIBRRS 2024, 2337
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.04.2024 - 16 K 3045/22
1. Wird in einem Verkehrswertgutachten der Wert nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt, müssen die Vergleichsgrundstücke individualisiert (mit genauer Anschrift angegeben) sein. Darf ein Gutachter ein Grundstück nicht individualisieren, ist das Grundstück als Vergleichsgrundstück nicht geeignet; die Anonymisierung ist schädlich.*)
2. Wird in einem Gutachten für ein in Berlin befindliches Grundstück das Ertragswertverfahren angewendet, ist bei der Ermittlung des Bodenwerts aus dem Bodenrichtwert in der Regel die tatsächliche GFZ zu berücksichtigen und die Umrechnungstabelle des Gutachterausschusses anzuwenden; eine in einem Bebauungsplan ggf. geringer festgesetzte GFZ kann isoliert funktionslos geworden sein (Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2020 - 2 B 11.17, IBRRS 2020, 3596).*)
VolltextOnline seit 29. Juli
IBRRS 2024, 2288AG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2023 - 233 C 243/23
1. Damit eine Kündigung wegen Schonfristzahlung unwirksam wird, ist erforderlich, dass die gesamte bei Zahlungseingang fällige Miete/Nutzungsentschädigung bzw. Kaution bezahlt oder durch Aufrechnung getilgt wird.
2. Die über mehrere Monate andauernde Zahlungsunpünktlichkeit ist eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt.
VolltextIBRRS 2024, 2324
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 02.05.2024 - 22 C 50/23 WEG
Beschließen die Wohnungseigentümer eine Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung im Wege elektronischer Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG), ist es grundsätzlich ausreichend, wenn eine Regelung über den Umfang der Gestattung und die davon erfassten Eigentümerrechte getroffen wird; eine ordnungsmäßige Verwaltung erfordert dagegen regelmäßig keine Beschlussfassung über das zu nutzende elektronische Kommunikationssystem oder die Anforderungen an Hard- und Software.
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