Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Urteile zum Architekten- & Ingenieurrecht
IBRRS 2002, 0424
BGH, Urteil vom 04.04.2002 - III ZR 70/01
Zu den Amtspflichten einer Gemeinde, bei der Erschließung eines Baugebiets vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen die Überschwemmung angrenzender Grundstücke durch Niederschlagswasser zu treffen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0375
OLG Celle, Urteil vom 19.03.2002 - 16 U 188/01
Ein auf fortdauernde Werkleistungen gerichteter Rahmenvertrag unterfällt i.d.R. den Kündigungsvorschriften des Dienstvertragsrechts.*)
VolltextIBRRS 2002, 0358
BGH, Urteil vom 14.03.2002 - III ZR 147/01
Muß infolge der Verbreiterung einer im Beitrittsgebiet gelegenen Straße an einem Teil einer die Straße kreuzenden Erdgasleitung eine Schutzrohrverlängerung vorgenommen werden, der sich bisher außerhalb des öffentlichen Straßenraums befunden hat und durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG dinglich gesichert ist, so hat grundsätzlich der Träger der Straßenbaulast die Kosten der Sicherung dieses Leitungsteils zu tragen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0423
BGH, Urteil vom 14.03.2002 - III ZR 320/00
Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung für dem öffentlichen Verkehr übergebene Erschließungsanlagen, die der Eigentümer in der Zwangsversteigerung erworben hatte, um sie an die Gemeinde weiterzuveräußern.*)
VolltextIBRRS 2002, 0378
BGH, Urteil vom 13.03.2002 - IV ZR 40/01
a)Die Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung kann grundsätzlich nicht beginnen, bevor der Versicherungsnehmer die nach den Versicherungsbedingungen für den Eintritt der Fälligkeit erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat.*)
b)Ein früherer Verjährungsbeginn kommt - abgesehen von einer vorherigen Leistungsablehnung des Versicherers - nur in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer diese Mitwirkung treuwidrig unterläßt.*)
VolltextIBRRS 2002, 0376
BVerwG, Beschluss vom 07.03.2002 - 4 BN 60.01
1. Ein auf § 47 VwGO gestützter Normenkontrollantrag gegen eine untergesetzliche Rechtsvorschrift, die eine gesetzliche Norm inhaltlich wiederholt, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn es auch im Falle der Nichtigerklärung dabei bliebe, dass der Antragsteller die inhaltsgleiche gesetzliche Regelung zu beachten hätte.*)
2. Hat eine Gemeinde ein Ziel der Raumordnung nach dem maßgebenden Raumordnungsrecht zu beachten, so ist sie im Planaufstellungsverfahren zu beteiligen. Ist sie in einem frühen Verfahrensstadium angehört worden, so ist sie ggf. erneut zu beteiligen, wenn nachträglich Änderungen beschlossen werden, die sich auf den Umfang ihrer Zielbindung auswirken.*)
VolltextIBRRS 2002, 0351
BGH, Urteil vom 05.03.2002 - XI ZR 113/01
a) Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch Genommene kann Einwendungen aus dem Verhältnis des Gläubigers zum Hauptschuldner nur geltend machen, wenn der Gläubiger seine formale Rechtsstellung offensichtlich mißbraucht. Das gilt nicht nur für Einwendungen gegen die Hauptforderung, sondern auch für solche, die die Sicherungsabrede zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner betreffen.*)
b) Ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch liegt nur vor, wenn der Sachverhalt klar auf der Hand liegt oder zumindest liquide beweisbar ist. Daran fehlt es auch dann, wenn eine vom Gläubiger zu beweisende Tatsache nicht sofort geklärt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2002, 0393
BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 434/99
Vereinbaren die Parteien in einem Bauvertrag, daß der Bau nicht vor der Veräußerung eines abgetrennten Teiles des Grundstücks des Bestellers erfolgen soll, ist der Bauvertrag jedenfalls dann nicht beurkundungsbedürftig, wenn der Besteller durch die Vereinbarung nicht auf diese Art der Finanzierung beschränkt wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 0362
BGH, Urteil vom 27.02.2002 - IV ZR 238/00
Die Leistungsablehnung des Versicherers bewirkt nur, daß der ihm zur Prüfung seiner Leistungspflicht eingeräumte Aufschub endet, nicht aber, daß ein noch nicht entstandener Anspruch fällig wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 0336
BVerwG, Beschluss vom 13.02.2002 - 4 B 88.01
a) Ob ein Erschließungsangebot nach Art und Umfang den Anforderungen des § 124 Abs. 3 Satz 2 BauGB genügt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.*)
b) Die Anforderungen an die Substantiierung des Angebots richten sich auch nach der Kooperationsbereitschaft der Gemeinde.*)
VolltextIBRRS 2002, 0433
OLG München, Urteil vom 06.02.2002 - 27 U 282/01
1. Die Gewährleistungsfrist für die Tragwerksplanerleistung beginnt mit der Abnahme zu laufen; Abnahmefähigkeit allein reicht nicht aus.
2. Die Fortführung der Bauarbeiten über die Rohbauarbeiten hinaus enthält noch keine konkludente Abnahme, ebensowenig die Einladung zum Richtfest und dort übliche Dankreden an alle Beteiligten.
3. Eine konkludente Abnahme liegt in der vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung des Tragwerksplaners und in der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme des fertig gestellten Bauwerks durch den Bauherrn.
VolltextIBRRS 2002, 0372
BGH, Urteil vom 24.01.2002 - VII ZR 196/00
a) Aus der Vereinbarung über Voraus- oder Abschlagszahlungen in einem BGB-Werkvertrag folgt die vertragliche Verpflichtung des Unternehmers, seine Leistungen abzurechnen. Der Besteller hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung des Überschusses.*)
b) Der Besteller hat schlüssig vorzutragen, in welcher Höhe er Voraus- und Abschlagszahlungen geleistet hat und daß diesen Zahlungen ein entsprechender endgültiger Vergütungsanspruch des Unternehmers nicht gegenübersteht.*)
c) Hat der Besteller ausreichend vorgetragen, muß der Unternehmer darlegen und beweisen, daß er berechtigt ist, die Voraus- oder Abschlagszahlungen endgültig zu behalten. Der Besteller trägt demgegenüber die Beweislast für die behaupteten Voraus- oder Abschlagszahlungen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0339
BVerwG, Beschluss vom 23.01.2002 - 4 BN 3.02
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen lassen sich Abwägungsmängel wegen unzureichender Lösung eines Konflikts - hier die von einem Legehennenbetrieb ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen - nicht allein durch einen (dinglich gesicherten) Verzicht auf die Abwehrrechte der Betroffenen überwinden.*)
VolltextIBRRS 2002, 0408
OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 13 U 52/01
Händigt eine Bank auftragswidrig eine Bürgschaft auf erstes Anfordern anstelle der vereinbarten selbstschuldnerischen Bürgschaft aus, kann sie bei Inanspruchnahme der Bürgschaft das Konto des Kunden nicht ohne Nachweis der Hauptschuld belasten.
VolltextIBRRS 2002, 0447
OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2002 - 20 U 58/01
Der Regreßverzicht des Gebäudefeuerversicherers gegenüber dem leicht fahrlässig handelnden Mieter besteht nach der dem Senat bindenden Rechtsprechung des BGH (§ 565 II ZPO) unabhängig davon, ob der Mieter haftpflichtversichert ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0332
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2002 - 4 U 281/00
1. Beauftragt ein Hoheitsträger mit der Erfüllung seiner Aufgaben (hier: Errichtung einer gemeindlichen Kanalisation) Private, so haftet er für die hierbei von diesen verursachten Schäden mangels Verschuldens seiner Bediensteten in der Regel nur nach den Grundsätzen über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.)*)
2. Ein Anspruch scheidet nach diesen Grundsätzen aus, wenn es der Geschädigte drei Jahre lang unterlassen hat, seinen Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB gegen die erkennbare Zuführung von Wasser auf sein Grundstück geltend zu machen.*)
3. Die Störerhaftung von Architekt und Bauunternehmer endet mit dem Abschluß der Bauarbeiten.*)
IBRRS 2002, 0414
OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Der Ausschlußtatbestand für den "Allmählichkeitsschaden" in § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB verstößt gegen des Transparenzgebot. Er benachteiligt den Versicherungsnehmer in unangemessener Weise und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2002, 0337
BVerwG, Urteil vom 23.11.2001 - 4 A 46.99
1. Auch Gradientenabsenkungen, Tief- oder Troglagen können Mittel des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch ein Straßenbauvorhaben sein (§ 8 Abs. 1 und 2 BNatSchG).*)
2. Der Planfeststellungsbehörde kann im Einzelfall aus dem Abwägungsgebot in § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG die Aufgabe erwachsen, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und immissionsschutzrechtliche Schutzauflagen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen.*)
3. Gibt es für einen "Landschaftstunnel" ("Grünbrücke") naturschutzfachlich und kostenmäßig gleichwertige Alternativen, kann es ein Abwägungsfehler sein, die Alternative zu verwerfen, die zugleich ein angrenzendes Wohngebiet vor Verkehrslärm und Luftverunreinigungen schützen würde.*)
VolltextIBRRS 2002, 0456
BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 208/00
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung zum Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers, die deshalb gegen § 9 AGBG verstößt, weil sie dem Auftragnehmer mit der Stellung der Bürgschaft auf erstes Anfordern keinen angemessenen Ausgleich gewährt, kann nicht im Wege inhaltlicher Änderung aufrecht erhalten werden.*)
VolltextIBRRS 2002, 0450
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.10.2001 - 1 U 133/00
Die Errichtung und Vermietung von zwei Gebäuden mit insgesamt elf Wohnungen erfordert keinen Arbeitsaufwand, der bereits einen berufsmäßigen Gewerbebetrieb voraussetzt, so dass im Zusammenhang damit entstandene Werklohnansprüche nach zwei Jahren verjähren (§ 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB).*)
VolltextIBRRS 2002, 0382
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2001 - 1 W 36/01
Ist für jeden Tag der verspäteten Übergabe einer Eigentumswohnung eine Vertragsstrafe von 500,-- DM vereinbart, können auch Teilleistungen entsprechend der Anzahl der Tage, an denen die Vertragsstrafe bereits verwirkt war bereits vor der Übergabe eingeklagt werden, weil die Vertragsstrafe an jedem Tag entstanden und demgemäß auch nach § 271 Abs. 1 BGB fällig geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0415
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001 - 22 U 55/01
Auch wenn der Auftragnehmer ein Angebot nebst Leistungsbeschreibung erstellt, verbleibt die Verantwortung für die ausreichend genaue Beschreibung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistung dem Auftraggeber; er muss deshalb bei Auftragserteilung klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, falls Abbrucharbeiten nach einem Brand bestimmte Elektroleitungen nicht umfassen sollen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0457
BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 BN 43.01
Veräußert der Grundeigentümer, der sich antragsbefugt mit einem verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren gegen die Gültigkeit eines Bebauungsplans wendet, während des Normenkontrollverfahrens sein Grundstück und führt der Erwerber den Rechtsstreit nicht in eigenem Namen fort, bleibt es gemäß § 173 VwGO, § 265 Abs. 2 ZPO bei der Prozessführungsbefugnis des ursprünglichen Eigentümers.*)
VolltextIBRRS 2002, 0459
BGH, Urteil vom 26.07.2001 - X ZR 162/99
Zur außerordentlichen Kündigung und Abrechnung eines Vertrages über die Installation eines EDV-Netzwerkes.
VolltextIBRRS 2002, 0344
OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2001 - 23 U 29/00
Die Übernahme der “Fachbauleitung für die Rohbauarbeiten” durch den mit den Rohbauarbeiten vom Bauträger beauftragten Bauunternehmer führt nicht dazu, dass dieser wie ein Architekt wegen Fehler bei der Objektüberwachung für Mängel der Bauwerksleistung mit fünfjähriger Verjährungsfrist haftet.
VolltextIBRRS 2002, 0431
OLG Koblenz, Urteil vom 21.06.2001 - 5 U 1384/00
1. Beauftragt ein mit Verputzerarbeiten betrauter Unternehmer ohne Vollmacht des Bauherrn einen Gerüstbauer, steht diesem gegen den Bauherrn weder ein vertraglicher noch ein gesetzlicher Vergütungsanspruch für den Aufbau und die Vorhaltung des Gerüstes zu.*)
2. Versäumt der Gerüstbauer den Abbau und die Abholung des Gerüstes und sieht sich der Bauherr daher gezwungen, das Gerüst selbst abzuschlagen, haftet er für den späteren Verlust von Gerüstteilen nur bei grober Fahrlässigkeit.*)
VolltextIBRRS 2002, 0460
BGH, Beschluss vom 01.02.2001 - V ZB 49/00
a) Die Vorschriften in § 13 Abs. 2 und 3 GBO regeln nur die funktionelle Empfangszuständigkeit des Grundbuchamts im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Grundbuchamt - im Vollstreckungsverfahren leitet sich allein aus § 1 Abs. 1 S. 1 GBO her.*)
b) Die Frist zur Arrestvollziehung durch Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch ist auch dann gewahrt, wenn der Eintragungsantrag fristgemäß bei dem Amtsgericht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört, eingeht; nicht erforderlich ist, daß er innerhalb der Vollziehungsfrist dem zuständigen Mitarbeiter des Grundbuchamts vorgelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 0432
OLG Dresden, Urteil vom 28.09.2000 - 19 U 888/00
Bei einem vereinbarten Gewährleistungseinbehalt besteht die Sicherungsabrede darin, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich der Sicherung der Gewährleistungsansprüche aus demselben Bauvertrag dient; der Auftraggeber ist daher nach § 242 BGB daran gehindert, die Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskostenvorschussansprüchen aus einem anderen Bauvorhaben zu erklären.
VolltextIBRRS 2002, 0365
OLG Dresden, Urteil vom 24.08.2000 - 9 U 3511/99
Zu den Folgen eines formunwirksamen Betreibervertrages.
VolltextIBRRS 2002, 0438
OLG München, Urteil vom 28.03.2000 - 28 U 3035/99
Den "Baubetreuer" trifft eine Schadensersatzpflicht, wenn er seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Zahlungsfreigabe der von der örtlichen Bauleitung geprüften Rechnungen und seiner Verpflichtung zur Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs- und Förderungsverfahren nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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