Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Urteile zum Versicherungsrecht
IBRRS 2002, 0375
OLG Celle, Urteil vom 19.03.2002 - 16 U 188/01
Ein auf fortdauernde Werkleistungen gerichteter Rahmenvertrag unterfällt i.d.R. den Kündigungsvorschriften des Dienstvertragsrechts.*)
VolltextIBRRS 2002, 0378
BGH, Urteil vom 13.03.2002 - IV ZR 40/01
a)Die Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung kann grundsätzlich nicht beginnen, bevor der Versicherungsnehmer die nach den Versicherungsbedingungen für den Eintritt der Fälligkeit erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat.*)
b)Ein früherer Verjährungsbeginn kommt - abgesehen von einer vorherigen Leistungsablehnung des Versicherers - nur in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer diese Mitwirkung treuwidrig unterläßt.*)
VolltextIBRRS 2002, 0351
BGH, Urteil vom 05.03.2002 - XI ZR 113/01
a) Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch Genommene kann Einwendungen aus dem Verhältnis des Gläubigers zum Hauptschuldner nur geltend machen, wenn der Gläubiger seine formale Rechtsstellung offensichtlich mißbraucht. Das gilt nicht nur für Einwendungen gegen die Hauptforderung, sondern auch für solche, die die Sicherungsabrede zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner betreffen.*)
b) Ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch liegt nur vor, wenn der Sachverhalt klar auf der Hand liegt oder zumindest liquide beweisbar ist. Daran fehlt es auch dann, wenn eine vom Gläubiger zu beweisende Tatsache nicht sofort geklärt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2002, 0393
BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 434/99
Vereinbaren die Parteien in einem Bauvertrag, daß der Bau nicht vor der Veräußerung eines abgetrennten Teiles des Grundstücks des Bestellers erfolgen soll, ist der Bauvertrag jedenfalls dann nicht beurkundungsbedürftig, wenn der Besteller durch die Vereinbarung nicht auf diese Art der Finanzierung beschränkt wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 0362
BGH, Urteil vom 27.02.2002 - IV ZR 238/00
Die Leistungsablehnung des Versicherers bewirkt nur, daß der ihm zur Prüfung seiner Leistungspflicht eingeräumte Aufschub endet, nicht aber, daß ein noch nicht entstandener Anspruch fällig wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 0372
BGH, Urteil vom 24.01.2002 - VII ZR 196/00
a) Aus der Vereinbarung über Voraus- oder Abschlagszahlungen in einem BGB-Werkvertrag folgt die vertragliche Verpflichtung des Unternehmers, seine Leistungen abzurechnen. Der Besteller hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung des Überschusses.*)
b) Der Besteller hat schlüssig vorzutragen, in welcher Höhe er Voraus- und Abschlagszahlungen geleistet hat und daß diesen Zahlungen ein entsprechender endgültiger Vergütungsanspruch des Unternehmers nicht gegenübersteht.*)
c) Hat der Besteller ausreichend vorgetragen, muß der Unternehmer darlegen und beweisen, daß er berechtigt ist, die Voraus- oder Abschlagszahlungen endgültig zu behalten. Der Besteller trägt demgegenüber die Beweislast für die behaupteten Voraus- oder Abschlagszahlungen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0408
OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 13 U 52/01
Händigt eine Bank auftragswidrig eine Bürgschaft auf erstes Anfordern anstelle der vereinbarten selbstschuldnerischen Bürgschaft aus, kann sie bei Inanspruchnahme der Bürgschaft das Konto des Kunden nicht ohne Nachweis der Hauptschuld belasten.
VolltextIBRRS 2002, 0447
OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2002 - 20 U 58/01
Der Regreßverzicht des Gebäudefeuerversicherers gegenüber dem leicht fahrlässig handelnden Mieter besteht nach der dem Senat bindenden Rechtsprechung des BGH (§ 565 II ZPO) unabhängig davon, ob der Mieter haftpflichtversichert ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0332
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2002 - 4 U 281/00
1. Beauftragt ein Hoheitsträger mit der Erfüllung seiner Aufgaben (hier: Errichtung einer gemeindlichen Kanalisation) Private, so haftet er für die hierbei von diesen verursachten Schäden mangels Verschuldens seiner Bediensteten in der Regel nur nach den Grundsätzen über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.)*)
2. Ein Anspruch scheidet nach diesen Grundsätzen aus, wenn es der Geschädigte drei Jahre lang unterlassen hat, seinen Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB gegen die erkennbare Zuführung von Wasser auf sein Grundstück geltend zu machen.*)
3. Die Störerhaftung von Architekt und Bauunternehmer endet mit dem Abschluß der Bauarbeiten.*)
IBRRS 2002, 0414
OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Der Ausschlußtatbestand für den "Allmählichkeitsschaden" in § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB verstößt gegen des Transparenzgebot. Er benachteiligt den Versicherungsnehmer in unangemessener Weise und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2002, 0371
EuGH, Urteil vom 13.12.2001 - C-481/99
1.) Die Haustürgeschäfterichtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist dahin auszulegen, dass sie auf einen Realkreditvertrag wie den im Ausgangsverfahren fraglichen anwendbar ist, so dass der Verbraucher, der einen derartigen Vertrag in einem der in Artikel 1 dieser Richtlinie genannten Fälle geschlossen hat, über das Widerrufsrecht nach Artikel 5 der Richtlinie verfügt.*)
2.) Der nationale Gesetzgeber ist durch die Haustürgeschäfterichtlinie 85/577/EWG daran gehindert, das Widerrufsrecht nach Artikel 5 dieser Richtlinie für den Fall, dass der Verbraucher nicht gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie belehrt wurde, auf ein Jahr nach Vertragsabschluss zu befristen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0456
BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 208/00
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung zum Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers, die deshalb gegen § 9 AGBG verstößt, weil sie dem Auftragnehmer mit der Stellung der Bürgschaft auf erstes Anfordern keinen angemessenen Ausgleich gewährt, kann nicht im Wege inhaltlicher Änderung aufrecht erhalten werden.*)
VolltextIBRRS 2002, 0370
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2001 - 9 U 15/01
Enthält der notarielle Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung zur Bezeichnung des Kaufgegenstandes Begriffe wie "Wohnung", Wohnungseigentum", "Wohnräume" o.a., so läßt sich alleine aus der Verwendung dieser Begriffe eine Zusicherung des Verkäufers, das Kaufobjekt könne zu Wohnzwecken genutzt werden, nicht ableiten.*)
VolltextIBRRS 2002, 0450
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.10.2001 - 1 U 133/00
Die Errichtung und Vermietung von zwei Gebäuden mit insgesamt elf Wohnungen erfordert keinen Arbeitsaufwand, der bereits einen berufsmäßigen Gewerbebetrieb voraussetzt, so dass im Zusammenhang damit entstandene Werklohnansprüche nach zwei Jahren verjähren (§ 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB).*)
VolltextIBRRS 2002, 0382
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2001 - 1 W 36/01
Ist für jeden Tag der verspäteten Übergabe einer Eigentumswohnung eine Vertragsstrafe von 500,-- DM vereinbart, können auch Teilleistungen entsprechend der Anzahl der Tage, an denen die Vertragsstrafe bereits verwirkt war bereits vor der Übergabe eingeklagt werden, weil die Vertragsstrafe an jedem Tag entstanden und demgemäß auch nach § 271 Abs. 1 BGB fällig geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0368
OLG Schleswig, Beschluss vom 10.10.2001 - 2 W 53/01
Auch im Verfahren von Wohnungseigentumssachen tritt die Vorwirkung entsprechend § 270 Absatz 3 ZPO ein.
VolltextIBRRS 2002, 0415
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001 - 22 U 55/01
Auch wenn der Auftragnehmer ein Angebot nebst Leistungsbeschreibung erstellt, verbleibt die Verantwortung für die ausreichend genaue Beschreibung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistung dem Auftraggeber; er muss deshalb bei Auftragserteilung klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, falls Abbrucharbeiten nach einem Brand bestimmte Elektroleitungen nicht umfassen sollen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0363
OLG Schleswig, Urteil vom 12.09.2001 - 4 U 110/00
Entspricht eine Vereinbarung unter Wohnungseigentümern über den Tausch grundbuchlich eingetragener Sondernutzungsrechte nicht den Anforderungen des § 877 BGB, so kann die darin liegende Gebrauchsregelung mit (nur) obligatorischer Wirkung gleichwohl auch Rechtsnachfolger binden. Sie müssen aber den Tausch als für sich verbindlich anerkannt haben.
VolltextIBRRS 2002, 0459
BGH, Urteil vom 26.07.2001 - X ZR 162/99
Zur außerordentlichen Kündigung und Abrechnung eines Vertrages über die Installation eines EDV-Netzwerkes.
VolltextIBRRS 2002, 0344
OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2001 - 23 U 29/00
Die Übernahme der “Fachbauleitung für die Rohbauarbeiten” durch den mit den Rohbauarbeiten vom Bauträger beauftragten Bauunternehmer führt nicht dazu, dass dieser wie ein Architekt wegen Fehler bei der Objektüberwachung für Mängel der Bauwerksleistung mit fünfjähriger Verjährungsfrist haftet.
VolltextIBRRS 2002, 0431
OLG Koblenz, Urteil vom 21.06.2001 - 5 U 1384/00
1. Beauftragt ein mit Verputzerarbeiten betrauter Unternehmer ohne Vollmacht des Bauherrn einen Gerüstbauer, steht diesem gegen den Bauherrn weder ein vertraglicher noch ein gesetzlicher Vergütungsanspruch für den Aufbau und die Vorhaltung des Gerüstes zu.*)
2. Versäumt der Gerüstbauer den Abbau und die Abholung des Gerüstes und sieht sich der Bauherr daher gezwungen, das Gerüst selbst abzuschlagen, haftet er für den späteren Verlust von Gerüstteilen nur bei grober Fahrlässigkeit.*)
VolltextIBRRS 2002, 0387
OLG Celle, Beschluss vom 12.03.2001 - 4 W 199/00
1. Die Kompetenz des Verwalters zu dringenden Instandsetzungsmaßnahmen nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG umfasst in der Regel nicht die Vergabe eines Auftrags zu einer umfassenden Sanierung der Fassade.*)
2. Die Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über eine Gesamtsanierung hat der Verwalter durch Ermittlungen über Möglichkeiten der Instandhaltung und -setzung sowie deren Kosten sorgfältig vorzubereiten, z. B. durch Einholung von Angeboten. Auf bloße Empfehlungen von Fachleuten darf er sich nicht verlassen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0460
BGH, Beschluss vom 01.02.2001 - V ZB 49/00
a) Die Vorschriften in § 13 Abs. 2 und 3 GBO regeln nur die funktionelle Empfangszuständigkeit des Grundbuchamts im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Grundbuchamt - im Vollstreckungsverfahren leitet sich allein aus § 1 Abs. 1 S. 1 GBO her.*)
b) Die Frist zur Arrestvollziehung durch Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch ist auch dann gewahrt, wenn der Eintragungsantrag fristgemäß bei dem Amtsgericht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört, eingeht; nicht erforderlich ist, daß er innerhalb der Vollziehungsfrist dem zuständigen Mitarbeiter des Grundbuchamts vorgelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 0432
OLG Dresden, Urteil vom 28.09.2000 - 19 U 888/00
Bei einem vereinbarten Gewährleistungseinbehalt besteht die Sicherungsabrede darin, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich der Sicherung der Gewährleistungsansprüche aus demselben Bauvertrag dient; der Auftraggeber ist daher nach § 242 BGB daran gehindert, die Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskostenvorschussansprüchen aus einem anderen Bauvorhaben zu erklären.
VolltextIBRRS 2002, 0365
OLG Dresden, Urteil vom 24.08.2000 - 9 U 3511/99
Zu den Folgen eines formunwirksamen Betreibervertrages.
VolltextIBRRS 2002, 0438
OLG München, Urteil vom 28.03.2000 - 28 U 3035/99
Den "Baubetreuer" trifft eine Schadensersatzpflicht, wenn er seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Zahlungsfreigabe der von der örtlichen Bauleitung geprüften Rechnungen und seiner Verpflichtung zur Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs- und Förderungsverfahren nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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