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Derzeit 131.882 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht 24 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 163 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

25 Urteile - (163 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IBRRS 2024, 2851
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gefahr für Leib und Leben: Terrasse wird „dicht" gemacht!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.08.2024 - 2 A 1201/23

1. Die wegen der Durchwurzelung einer Kappendecke eingetretene Entfestigung des Mörtels, herausgefallene Ziegelsteine sowie die Korrosion der Stahlträger stellten objektive Anhaltspunkte dar, die geeignet sind, Zweifel an der Standsicherheit (hier: einer Terrassenkonstruktion) zu begründen.

2. Bei einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit sind an die Feststellungen der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen.

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Online seit gestern

IBRRS 2024, 2834
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nebenanlage oder Bestandteil des (Haupt-)Gebäudes?

VGH Hessen, Beschluss vom 25.07.2024 - 5 A 2092/20

1. Nebenanlagen i. S. des § 14 BauNVO können nur solche selbstständigen Anlagen sein, die nicht Bestandteil des (Haupt-)Gebäudes sind. Ist eine bauliche Anlage konstruktiv mit einer Hauptanlage verbunden, erfolgt die Abgrenzung danach, ob durch die Bauweise, die Gestaltung des Zugangs oder auf andere Weise die auf eine Nebenanlage beschränkte Funktion deutlich hervortritt.*)

2. Bezüglich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche wird die nähere Umgebung i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB im Regelfall enger bemessen als bei dem Merkmal der Art der baulichen Nutzung, weil die von den überbaubaren Grundstücksflächen ausgehende Prägung in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der baulichen Nutzung ausgehenden Wirkungen zurückbleibt.*)

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Online seit 25. September

IBRRS 2024, 2482
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grundstücksgrenze als Grenze zwischen zwei faktischen Baugebieten?

VGH Bayern, Beschluss vom 18.07.2024 - 1 ZB 24.758

1. Der die nähere Umgebung i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bildende Bereich reicht so weit, wie sich die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst.

2. Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist. Diese kann so beschaffen sein, dass die Grenze zwischen näherer und fernerer Umgebung dort zu ziehen ist, wo zwei jeweils einheitlich geprägte Bebauungskomplexe mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen aneinanderstoßen.

3. Der Grenzverlauf der näheren Umgebung ist nicht davon abhängig, dass die unterschiedliche Bebauung durch eine künstliche oder natürliche Trennlinie (Straße, Schienenstrang, Gewässerlauf, Geländekante etc.) entkoppelt ist.

4. Eine Grundstücksgrenze kann auch ohne weitere trennende Elemente die Grenze zwischen zwei faktischen Baugebieten bilden. Voraussetzung ist, dass dort - auch äußerlich erkennbar - zwei in sich homogene, aber voneinander in der Nutzungsstruktur klar abgegrenzte Bebauungszusammenhänge aufeinandertreffen.

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Online seit 24. September

IBRRS 2024, 2814
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rechtsgrundlage für die Festsetzung von „Geruchszonen“?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.08.2024 - 1 KN 1/22

1. Zur Heilung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsmängeln ist ein erneuter Satzungsbeschluss auch im Falle einer rückwirkenden Inkraftsetzung eines Bebauungsplans nicht erforderlich. Wird gleichwohl ein neuer Satzungsbeschluss gefasst, so ist für die Abwägungsentscheidung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des neuen Beschlusses maßgeblich.*)

2. Nicht jede Veränderung der Nutzung eines Vorhabens und auch nicht jede damit verbundene bauliche Änderung lässt den Bestandsschutz des ursprünglich genehmigten Vorhabens entfallen.*)

3. Zur Rechtsgrundlage einer Festsetzung von "Geruchszonen" mit Beschränkungen für die Aufenthaltsdauer von Personen.*)

4. Nimmt eine Höhenfestsetzung ohne weitere Vorgaben auf die Fahrbahnoberfläche einer Straße Bezug, ist im Zweifel auf die Fahrbahnmitte abzustellen, sofern sich nicht im Einzelfall etwa aus der Planbegründung oder den örtlichen Verhältnissen etwas anderes ergibt.*)

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Online seit 23. September

IBRRS 2024, 2809
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
45 dB(A) nachts sind im Kurgebiet unzulässig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.09.2024 - 1 LA 146/23

Die Zulassung eines Immissionspegels von 45 dB(A) nachts ist mit dem Gebietscharakter eines Kurgebiets als eines der Erholung dienenden Sondergebiets nicht vereinbar (Bestätigung des Senatsurteil vom 26.03.2014 - 1 KN 1/12 -, BeckRS 2014, 49921).*)

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Online seit 20. September

IBRRS 2024, 2796
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abbruch von Stahlträgern ist keine genehmigungsfreie Instandhaltung!

VGH Bayern, Beschluss vom 01.08.2024 - 2 CS 24.1162

1. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einstellung der Arbeiten anordnen, wenn Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet, geändert oder beseitigt werden. Es genügt, wenn die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens ernstlich zweifelhaft ist.

2. Der Abbruch von bestehenden Stahlträgern, das Umsetzen von Wänden und der Durchbruch durch eine möglicherweise tragende Wand könnten die Standfestigkeit eines Gebäudes berühren und eine statische Nachberechnung erforderlich machen, sodass eine die Genehmigungsfrage neu aufwerfende Änderung einer baulichen Anlage vorliegt.

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Online seit 19. September

IBRRS 2024, 2793
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
An DHH grenzständig errichtete Hochterrasse ist nicht rücksichtslos!

BVerwG, Beschluss vom 21.08.2024 - 4 B 10/24

1. Ein Doppelhaus ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden. Ein Doppelhaus verlangt ferner, dass die beiden Haushälften in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinandergebaut werden.

2. Kein Doppelhaus bilden dagegen zwei Gebäude, die sich zwar an der gemeinsamen Grundstücksgrenze noch berühren, aber als zwei selbständige Baukörper erscheinen.

3. Die Zulässigkeit einer Bebauung als Doppelhaus setzt den wechselseitigen Verzicht auf seitliche Grenzabstände an der gemeinsamen Grundstücksgrenze voraus. Dieser Verzicht bindet die benachbarten Grundeigentümer bauplanungsrechtlich in ein Verhältnis des gegenseitigen Interessenausgleichs ein. Ihre Baufreiheit wird zugleich erweitert und beschränkt. Durch die Möglichkeit des Grenzanbaus wird die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke erhöht. Das wird durch den Verlust seitlicher Grenzabstände an der gemeinsamen Grenze, die Freiflächen schaffen und dem Wohnfrieden dienen, "erkauft".

4. Diese Interessenlage rechtfertigt es, dem Bauherrn eine Rücksichtnahmeverpflichtung aufzuerlegen, die eine grenzständige Bebauung ausschließt, wenn er den bisher durch das Doppelhaus gezogenen Rahmen überschreitet. Sie ist im beplanten und unbeplanten Bereich identisch.

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Online seit 18. September

IBRRS 2024, 2778
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch ein PKW-Aufzug ist abstandsflächenrechtlich privilegiert!

VGH Hessen, Beschluss vom 04.07.2024 - 5 B 686/24

1. Zur Unzumutbarkeit der von einem PKW-Aufzug ausgehenden Lärmemissionen (hier verneint).*)

2. Ein PKW-Aufzug kann unter den Begriff der überdachten Zufahrt zu einer Tiefgarage i.S. des § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 HBO gefasst werden und ist einer solchen daher bezüglich der Einhaltung von Abstandsflächen gleichgestellt.*)

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Online seit 17. September

IBRRS 2024, 2774
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung gilt auch für den Rechtsnachfolger!

VGH Bayern, Beschluss vom 05.08.2024 - 15 ZB 24.443

1. Die Baugenehmigung ist sachbezogen und gilt auch für jeden Rechtsnachfolger des Bauherrn.

2. Die Einstellung eines Geschäftsbetriebs führt nicht automatisch zum Erlöschen der Baugenehmigung.

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Online seit 16. September

IBRRS 2024, 2765
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hat eine Aufschüttung ohne Abstandsfläche gebäudegleiche Wirkung?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2024 - 2 L 147/23

1. Die Frage, ob von baulichen Anlagen (hier: einer Aufschüttung und einer Einfriedung) Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, ist mit Rücksicht auf die Funktionen der Abstandsflächen zu beantworten. Diese umfassen neben Belangen wie Brandschutz, Besonnung, Belichtung, Belüftung und Sozialabstand auch den Wohnfrieden.

2. Da es sich bei dem Schutz vor Einblicken nur um einen Teilaspekt des Wohnfriedens als eines der abstandsrelevanten Belange handelt, kann er für das Merkmal der gebäudegleichen Wirkungen i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO-SA in der Regel nicht allein ausschlaggebend sein.*)

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Online seit 13. September

IBRRS 2024, 2725
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch ein Änderungsbebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden!

OVG Thüringen, Urteil vom 12.12.2023 - 1 N 511/20

1. Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.*)

2. Dies gilt entsprechend für die Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplans (§ 13a Abs. 4 BauGB).*)

3. In Betracht kommen insoweit u.a. auch innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche brachgefallene Flächen.*)

4. Bei den überplanten Flächen muss es sich allerdings um solche handeln, die im maßgeblichen Zeitpunkt von einem Siedlungsbereich mit dem Gewicht eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils umschlossen waren.*)

5. Ist dies zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen und wird durch den Bebauungsplan vielmehr die äußere Grenze des Siedlungsbereichs in den Außenbereich hinein erweitert, scheidet die Anwendung des beschleunigten Verfahrens aus.*)

6. Ein ohne Beachtung dieser Voraussetzungen aufgestellter Änderungsbebauungsplan weist aufgrund der Wahl des beschleunigten Verfahrens beachtliche Mängel auf, weil dann weder die erforderliche Umweltprüfung vorgenommen (§ 2 Abs. 4 BauGB) noch ein Umweltbericht (§ 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB) erstellt worden ist.*)

7. Ein materieller Abwägungsfehler liegt vor, wenn das abwägungsrelevante Material zutreffend erhoben wurde noch eine sachgerechte Abwägung stattgefunden hat (hier: Mangelbehaftetes Verkehrskonzept).*)

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Online seit 12. September

IBRRS 2024, 2731
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mieter und Pächter werden nicht "optisch bedrängt"!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2024 - 22 B 194/24

1. Der Hinweis in einer öffentlichen Bekanntmachung, dass der Genehmigungsbescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist "auch gegenüber Dritten" als zugestellt gilt, genügt auch ohne den Zusatz "die keine Einwendungen erhoben haben" der Hinweispflicht des § 10 Abs. 8 Satz 5 Hs. 2 BImSchG.*)

2. Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht über einen gesetzlichen Vertretungszwang (hier nach § 67 Abs. 4 i. V. m. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO) belehren, um die Rechtsbehelfsfrist in Lauf zu setzen.*)

3. Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens im förmlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG genügt, um von einer Beteiligung Dritter im Sinne des § 110 Abs. 3 Satz 1 JustG-NW auszugehen, so dass die Durchführung eines Vorverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 VwGO i. V. m. § 110 Abs. 1 Satz 1 JustG-NW nicht erforderlich ist.*)

4. Das Risiko einer Gefährdung von Personen und Sachen (wie z. B. Pkw) durch herabfallende Eisstücke von einer stillstehenden Windenergieanlage entspricht im Wesentlichen dem anderer entsprechend hoher Bauwerke wie beispielsweise Hochspannungsleitungen und ist wie dort als allgemeines Lebensrisiko hinzunehmen.*)

5. Die nachträgliche Verlängerung einer befristet erteilten Baugenehmigung stellt der Sache nach einen neuen Verwaltungsakt dar, der als solcher die zum Zeitpunkt seiner Erteilung maßgeblichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen muss, wobei das Vertrauen in den Bestand des Verwaltungsakts über die Befristung hinaus grundsätzlich nicht schutzwürdig ist.*)

6. Allein der Umstand, dass sich Personen bzw. Gebäude innerhalb der Abstandsfläche einer Windenergieanlage nach § 6 Abs. 4 BauO-NW aufhalten, reicht zur Annahme einer konkreten Gefahr im Zusammenhang mit sonstigen möglichen - nicht nur infolge eines Brandes eintretenden - Unfällen nicht aus.*)

7. Der in § 249 Abs. 10 BauGB geregelte öffentliche Belang einer optisch bedrängenden Wirkung betrifft allein das im Baurecht angesiedelte Gebot der Rücksichtnahme. Subjektive Rechte vermittelt dieses Abwehrrecht daher grundsätzlich nur den dinglich Berechtigten, z. B. Grundstückeigentümern, nicht aber den nur obligatorisch Berechtigten, wie z. B. Mietern und Pächtern.*)

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IBRRS 2024, 2744
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Aufteilungsplan in Papierform und größer als DIN A3 zulässig?

OLG München, Beschluss vom 04.09.2024 - 34 Wx 224/24

1. Dem grundbuchamtlichen Vollzug einer Teilungserklärung nach dem WEG steht nicht entgegen, dass der Aufteilungsplan nicht in elektronischer, sondern in Papierform eingereicht wurde.*)

2. Wurde der Aufteilungsplan zudem in einem Format größer als DIN A3 vorgelegt, ist dies ebenfalls unschädlich.*)

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Online seit 11. September

IBRRS 2024, 2728
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sind zwei grenzständig errichtete Baukörper ein Doppelhaus?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.04.2024 - 10 B 205/24

Bei der Bewertung, ob zwei grenzständig errichtete Baukörper ein Doppelhaus bilden, kann auch der Zuschnitt der betroffenen Grundstücke Berücksichtigung finden.*)

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Online seit 10. September

IBRRS 2024, 2717
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Tagespflegeeinrichtung für Senioren im Gewerbegebiet!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.08.2024 - 1 LB 47/23

1. Durch eine Festsetzung nach § 12 Abs. 3a BauGB kann das durch die Baugebietsfestsetzung eröffnete Nutzungsspektrum lediglich eingeengt, nicht aber erweitert werden.*)

2. Eine Tagespflegeeinrichtung für Senioren ist in einem Gewerbegebiet nicht gebietsverträglich.*)

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IBRRS 2024, 2611
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer haftet für Abfallgebühren: Vermieter, Mieter oder beide?

VG Freiburg, Urteil vom 11.07.2024 - 4 K 1957/23

1. Sieht eine städtische Abfallwirtschaftssatzung die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Abfallgebührenschuldner - hier u. a. Mieter als Wohnungsnutzer und Vermieter als Wohnungseigentümer - sowie die vorrangige Heranziehung eines Gesamtschuldners - hier des tatsächlichen Wohnungsnutzers - vor, erfordert dies nicht das Ergreifen von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den vorrangig heranzuziehenden Gebührenschuldner.*)

2. Gebührengläubiger haben bei einer Gesamtschuldnerschaft für Kommunalabgaben grundsätzlich alle Möglichkeiten zur Durchsetzung des Abgabenanspruches zu nutzen und dürfen von der Inanspruchnahme eines - weiteren - Gesamtschuldners nicht allein schon deswegen absehen, weil für diesen Gesamtschuldner Schwierigkeiten bei der Realisierung seines Ausgleichsanspruchs im Innenverhältnis zu befürchten stehen.*)

3. Bittet ein Gesamtschuldner um die eigene vorrangige Heranziehung, um die Gebühren sodann im Innenverhältnis selbst zeitnah mit anderen Gesamtschuldnern abzurechnen - zum Beispiel in einem Mietverhältnis über die Nebenkostenabrechnung -, muss die Gebührenschuldnerin in ordnungsgemäßer Ermessensausübung regelmäßig eben diese Person vorrangig heranziehen.*)

4. Alle Gebührenschuldner haben aus dem allgemeinen Rechtssatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Gebührenschuldverhältnis einen Auskunftsanspruch über das Bestehen und die Höhe der Gebührenschuld.*)

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Online seit 9. September

IBRRS 2024, 2715
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann darf ein B-Plan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.08.2024 - 1 KN 161/21

1. Auch im Anwendungsbereich des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB sind die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen.*)

2. Auch mit Bebauungsplänen, die im Normalverfahren aufgestellt werden, kann ein Zusammenhang mit der Folge bestehen, dass die zulässigen Grundflächen zu addieren sind und das beschleunigte Verfahren nicht anwendbar ist.*)

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Online seit 6. September

IBRRS 2024, 2700
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grundsteuerrecht ist kein öffentliches Baurecht!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.2024 - 1 LA 92/22

Die grundsteuerrechtliche Bewertung des Vorhabengrundstücks ist für die Frage der Zugehörigkeit zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.v. § 34 Abs. 1 BauGB nicht maßgeblich ist.

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Online seit 5. September

IBRRS 2024, 2683
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wehret der schleichenden Gebietsumwandlung!

VGH Bayern, Beschluss vom 22.08.2024 - 9 ZB 23.842

1. Der Gebietserhaltungsanspruch gibt den Eigentümern von Grundstücken in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet das Recht, sich gegen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben sowie gegen eine "schleichende Umwandlung" bzw. gegen ein "Umkippen" des Gebietscharakters zur Wehr zu setzen.

2. Die Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von wohn- und gewerblicher Nutzung schließt es nicht aus, dass in Teilen des Mischgebiets das Gewerbe und in anderen Teilen das Wohnen stärker vertreten sein kann.

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Online seit 4. September

IBRRS 2024, 2674
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Formelle Anforderungen an die Verlängerung einer Veränderungssperre?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.08.2024 - 1 MN 39/24

1. Weder die Anforderungen an die Bekanntgabe noch das Bestimmtheitsgebot gebieten, im Beschluss über die Verlängerung einer Veränderungssperre Beschlussdatum oder Fundort der ursprünglichen Veränderungssperre anzugeben.*)

2. Die Befugnis des Rats, sich eine Entscheidung, für die originär der Verwaltungsausschuss zuständig wäre, im Einzelfall nach § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG vorzubehalten kann auch konkludent durch Entscheidung in der Sache ausgeübt werden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 15.03.2001 - 1 K 2440/00 -, NVwZ-RR 2002, 417).*)

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Online seit 3. September

IBRRS 2024, 2666
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verzicht auf Wendeanlage = Abwägungsfehler?

BVerwG, Beschluss vom 06.08.2024 - 4 BN 2.24

1. Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die mit der Befugnis zur Planung einhergehende Gestaltungsfreiheit wird durch das Gebot begrenzt, alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

2. Zu den im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigenden Belangen gehören auch die des Verkehrs. Diese umfassen insbesondere eine ordnungsgemäße Erschließung des Plangebiets durch die Festsetzung ausreichender Zufahrtsmöglichkeiten und den Anschluss an die Verkehrsflächen.

3. Der Verzicht auf eine Wendeanlage bei der Herstellung einer befahrbaren Sackgasse ist nicht von der planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde gedeckt und kann einen Mangel im Abwägungsergebnis begründen, wenn die Straße eine nicht völlig unbedeutende Anzahl von Grundstücken erschließt und der regelmäßig von diesen Grundstücken ausgehende Kraftwagenverkehr faktisch gezwungen ist, entweder rückwärts in die Sackgasse ein- oder rückwärts aus ihr auszufahren.

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Online seit 2. September

IBRRS 2024, 2649
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch der Rettungsweg muss die Größe eines Rettungsfensters aufweisen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.08.2024 - 10 A 2058/22

Ein Fenster, über das man ins Freie gelangen kann und das die Maße eines Rettungsfensters hat, ist als zweiter Rettungsweg ungeeignet, wenn der der (Rettungs-)Weg bis zu dem Fenster nicht die Größe eines Rettungsfensters aufweist.

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Online seit 30. August

IBRRS 2024, 2585
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis Genüge getan?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2024 - 2 S 184/24

1. Dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis nach § 125 Abs. 1 BauGB ist Genüge getan, wenn ein wirksamer Bebauungsplan Festsetzungen über die herzustellende Erschließungsanlage enthält, aus denen sich zumindest ihr Verlauf sowie ihre Länge und Breite ergeben (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 10.11.1989 - 8 C 27.88 -, BVerwGE 84, 80).*)

2. Wird für ein im Miteigentum stehendes Grundstück gegenüber einem Miteigentümer ein Erschließungsbeitrag festgesetzt, der Miteigentümer aber nur anteilig entsprechend seinem Miteigentumsanteil zur Zahlung aufgefordert, bemisst sich der Streitwert für die Anfechtungsklage gegen den Bescheid gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG nach dem festgesetzten Betrag und nicht nach dem Leistungsgebot.*)

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IBRRS 2024, 2602
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion kann Außenbereichsvorhaben einbeziehen!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.08.2024 - 1 KN 33/24

In den Geltungsbereich einer Satzung nach § 22 BauGB können auch die Grundstücke einzelner Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung im Außenbereich einbezogen werden, die mit dem fremdenverkehrsgeprägten Hauptort in engem städtebaulich-funktionalem Zusammenhang stehen.*)

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Online seit 29. August

IBRRS 2024, 2629
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist eine Baugenehmigung hinreichend bestimmt?

BVerwG, Beschluss vom 23.07.2024 - 4 B 20.23

1. Das allgemeine Rechtsstaatsprinzip verlangt für die hinreichende Bestimmtheit einer Baugenehmigung, dass sie Inhalt, Reichweite und Umfang der getroffenen Regelung eindeutig erkennen lässt, damit der Bauherr die Bandbreite der für ihn zulässigen Nutzungen und Drittbetroffene das Maß der für sie aus der Baugenehmigung erwachsenden Betroffenheit zweifelsfrei feststellen können.

2. Eine dem Bestimmtheitsgebot genügende Regelung muss der Baugenehmigung selbst, gegebenenfalls durch Auslegung, entnommen werden können, wobei die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen bei der Ermittlung des objektiven Erklärungsinhalts der Baugenehmigung heranzuziehen sind.

3. Ist der Regelungsgehalt einer Baugenehmigung - auch durch Auslegung - nicht eindeutig feststellbar, ist sie rechtswidrig.

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