Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Aktuelle Urteile zum Sachverständigenrecht
Online seit heute
IBRRS 2025, 0697
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2025 - 30 W 7/25
Die Ernennung kann auch dadurch erfolgen, dass das Gericht, nachdem der zuerst ernannte Sachverständige mitgeteilt hat, die Beantwortung einer Beweisfrage falle nicht in sein Fachgebiet, weshalb die Hinzuziehung eines von ihm namentlich konkret benannten Sachverständigen erforderlich sei, der Hinzuziehung dieses Sachverständigen ausdrücklich zustimmt. Zum Schutz der Interessen der Parteien sollen diese vor Erteilung der Zustimmung angehört werden.*)

Online seit gestern
IBRRS 2025, 0682
KG, Beschluss vom 25.09.2024 - 23 W 12/24
1. Befangenheit bedeutet eine unsachliche innere Einstellung, die sich störend auf die gebotene Neutralität auswirkt und die Besorgnis begründet, die gutachterliche Feststellung werde von sachfremden Erwägungen mitgeprägt.
2. Allein die fachliche Ungeeignetheit begründet keine Befangenheit. Anders ist es, wenn die inhaltlichen Unzulänglichkeiten Ausdruck einer Voreingenommenheit sind.
3. Rückt der Sachverständige ohne sachliche Begründung von seinen vorherigen Feststellungen ab, kommt darin die Unfähigkeit, einen Fehler zu korrigieren, und damit eine unsachliche innere Einstellung zum Ausdruck.

Online seit 24. Februar
IBRRS 2025, 0498
OLG München, Beschluss vom 30.12.2024 - 9 U 3574/22
Bei der Befreiung des Klägers von der Vorschussleistung nach § 2 Abs. 1 GKG hat es auch in Bezug auf die besondere Entschädigung des Sachverständigen nach § 13 JVEG sein Bewenden.*)

Online seit 13. Februar
IBRRS 2025, 0414
LSG Sachsen, Beschluss vom 23.01.2025 - L 10 KR 61/22 B KO
Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG binden allein die Vertragspartner. Der Kostenschuldner haftet allein für für die gesetzliche Vergütung.*)
