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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 1813; IMRRS 2014, 0958
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Vermieter muss notwendige Bedingungen zur Vermeidung von Feuchtigkeit schaffen!
LG Gießen, Urteil vom 02.04.2014 - 1 S 199/13
Der Vermieter hat beim Einbau neuer, dicht schließender Fenster die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen. Ein zu dichtes Aufstellen der Möbel an der Wand durch den Mieter widerspricht nur dann dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wenn die Parteien darüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.