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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2023, 1520; IMRRS 2023, 0696
Wohnungseigentum
Schuppen und Fahrradstand sind bauliche Veränderungen
LG Dortmund, Urteil vom 28.03.2023 - 1 S 52/21
1. Die Errichtung eines Schuppens auf einem zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenteil stellt eine bauliche Veränderung von Gemeinschaftseigentum dar, weil es hierdurch dauerhaft umgestaltet wird.
2. Das Sondernutzungsrecht umfasst die gärtnerische Nutzung, nicht aber bauliche Veränderungen.
3. Ein Schweigen begründet keine Zustimmung.
4. Die Errichtung eines Fahrradstands ist ebenfalls eine bauliche Veränderung.