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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 3612; IMRRS 2013, 1795
Mit Beitrag
Immobilien
Falschangaben des Veräußerers: Makler muss sie nicht berichtigen!
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.03.2013 - 10 U 834/12
Der Veräußerer einer Wohnung hat dafür Sorge zu tragen, dass den möglichen Käufern das Kaufobjekt zutreffend dargestellt wird. Er kann sich nicht darauf berufen, dass der Makler verpflichtet gewesen wäre, von ihm stammende Falschangaben von sich aus zu berichtigen.
Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Immobilienkauf?
LG Koblenz, Urteil vom 15.06.2012 - 8 O 353/06
1. Beim Kauf einer Immobilie besteht eine Offenbarungspflicht des Verkäufers über die bevorstehende Sanierung mangelhafter Gebäudebestandteile, da sie regelmäßig mit erheblichen Kosten verbunden ist. Dagegen muss der Verkäufer den Käufer über regelmäßig bzw. turnusmäßig durchzuführende Anstreicharbeiten nicht aufklären.
2. Die Wohnungsgröße stellt beim Immobilienverkauf einen derart bestimmenden Wertfaktor einer Wohnung dar, dass bereits bei fahrlässig unrichtigen Beschreibungen Arglist angenommen werden kann.
3. Eine Vielzahl anhängiger WEG-Verfahren, die negative Auswirkungen auf das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer hat, könnte ein Mangel der Wohnung darstellen. Anders könnte dies zu beurteilen sein, wenn diese Verfahren fast ausschließlich durch den Verkäufer initiiert worden waren.