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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2022, 2083; IMRRS 2022, 0863
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Wann werden WEG-Sonderumlagen fällig?
LG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2022 - 11 T 22/22
1. WEG-Sonderumlagen werden grundsätzlich erst durch die Beschlussfassung über die Erhebung der Sonderumlage und den anschließenden Abruf durch den Verwalter fällig.*)
2. Die Beschlusskompetenz zur abweichenden Fälligkeitsbestimmung durch die Eigentümerversammlung ergab sich im alten Recht aus § 21 Abs. 7 WEG a.F. bzw. ergibt sich im neuen Recht aus § 28 Abs. 3 WEG n.F.*)
3. Verzug kann ohne Mahnung eintreten, wenn die Fälligkeit der Sonderumlage kalendermäßig bestimmt wird (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).*)