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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2009, 2790
Mit Beitrag
Bauvertrag
Fehlende Abnahme trotz erheblichem Zeitablauf nach Ingebrauchnahme
OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2008 - 19 U 152/04
1. Auch nach einer über sechsjährigen Ingebrauchnahme eines Gebäudes kann es an einer konkludenten Abnahme fehlen.
2. An die Feststellung eines konkludenten Verzichtswillens von der vertraglich vereinbarten förmlichen Abnahme sind erhebliche Anforderungen zu stellen.
3. Die fehlende Übergabe von Revisionsplänen kann einen wesentlichen Mangel darstellen, der einer Abnahmereife entgegensteht.
4. Gleiches gilt für ein unzureichendes Bodengefälle in zahlreichen Bädern eines Gebäudes.