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IBRRS 2020, 0323
BauvertragBauvertrag
Gefahr in Verzug: Auftraggeber muss keine Mängelbeseitigungsfrist setzen!

OLG Naumburg, Urteil vom 30.08.2018 - 2 U 1/18

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2 Volltexturteile gefunden
VPRRS 2020, 0252
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Vergabe einer Gaskonzession: Kein Anspruch auf Akteneinsicht!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2020 - 2 U 1/18 (Kart)

1. Der unterlegene Bieter hat in einem Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung keinen Anspruch auf Akteneinsicht oder Einsicht in etwaige Auswertungsgutachten.

2. Der im Konzessionsvergabeverfahren unterlegene Bieter ist auch nach Beendigung des Verfahrens durch Zuschlagserteilung verpflichtet, die Nichtigkeit des Vertragsschluss spätestens sechs Monate nach Zuschlagserteilung geltend zu machen. Anderenfalls ist er mit seinem Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit des Vertrags ausgeschlossen.

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IBRRS 2020, 0323
BauvertragBauvertrag
Gefahr in Verzug: Auftraggeber muss keine Mängelbeseitigungsfrist setzen!

OLG Naumburg, Urteil vom 30.08.2018 - 2 U 1/18

1. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn eine Gefahrensituation besteht und der Auftragnehmer trotz erkennbarer Eilbedürftigkeit den Mangel nicht behebt, obwohl er hierzu in der Lage ist.

2. Zu den nach der Beseitigung des Mangels erstattungsfähigen Aufwendungen gehören alle mit der Mangelbehebung im Zusammenhang stehende Arbeiten und Maßnahmen. Sie sind nicht auf die Kosten in Höhe des Verkehrswerts der mangelfreien Leistung beschränkt.

3. Eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede in Bezug auf andere als die vertragsgegenständlichen Leistungen führt nicht dazu, dass der Auftraggeber keine Mängelansprüche geltend machen kann.

4. Hat der Auftragnehmer seine Leistung mangelhaft erbracht, handelt er treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Auftraggebers darauf beruft, die Gesetzeswidrigkeit der "Ohne-Rechnung-Abrede" führe zur Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags (Anschluss an BGH, IBR 2008, 431).

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