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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2023, 3472; IMRRS 2023, 1590
Wohnungseigentum
Wann kann ein Beschluss über eine Darlehensaufnahme gefasst werden?
LG Bremen, Beschluss vom 04.11.2022 - 4 S 156/22
Ein Beschluss über eine Darlehensaufnahme (hier: in Höhe von 3,5 Mio Euro) kann nur dann im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschlossen werden, wenn aufgrund von Ausschreibungen und Angeboten die aufzunehmende Darlehenssumme bzw. zu beschließende Sonderumlage feststeht.