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IBRRS 2020, 0924; IMRRS 2020, 0367; IVRRS 2020, 0153
ProzessualesProzessuales
Unzulässige Videoüberwachung als Beweismittel erlaubt?

LG Berlin, Urteil vom 13.02.2020 - 67 S 369/18

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1924; IMRRS 2024, 0807
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Heimliche Videoüberwachung ist nicht als Beweis verwertbar!

BGH, Urteil vom 12.03.2024 - VI ZR 1370/20

1. Die Frage, ob die auf einer unzulässigen Videoüberwachung beruhenden Erkenntnisse einer Partei bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung verwertet werden dürfen, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu beurteilen.*)

2. Der Unionsgesetzgeber hat den Mitgliedstaaten in Art. 6 Abs. 2 und 3 DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die öffentliche Hand (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO) die Möglichkeit eröffnet, nationale Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen, mit denen sie die Anwendung der Vorschriften der DSGVO genauer festlegen und konkretisieren. Die Absätze 2 und 3 enthalten damit Öffnungsklauseln zugunsten der Mitgliedstaaten.*)

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung im deutschen Zivilprozess sind die im Lichte des Grundgesetzes auszulegenden Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Berücksichtigung von Parteivorbringen und Beweisangeboten, insbesondere die § 286 Abs. 1, §§ 355 ff. ZPO.*)

4. Bei der Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich um ein besonderes Rechtsinstitut, das auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht. Sie ist vom Schmerzensgeld im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB wegen der Verletzung eines der dort genannten Rechtsgüter zu unterscheiden. Führt die Handlung, die eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Folge hatte, auch zu einer Verletzung der Gesundheit, so muss die darin liegende Beeinträchtigung zum Gegenstand eines Schmerzensgeldanspruchs gemacht werden und kann nicht stattdessen zur Begründung einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung herangezogen werden.*)

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IBRRS 2021, 3566
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 16.11.2021 - VIII ZA 5/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3662
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 26.10.2021 - VIII ZR 71/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 3761
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 08.12.2020 - VIII ZR 71/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 0924; IMRRS 2020, 0367; IVRRS 2020, 0153
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unzulässige Videoüberwachung als Beweismittel erlaubt?

LG Berlin, Urteil vom 13.02.2020 - 67 S 369/18

Das Vorbringen des Vermieters zu dem von ihm behaupteten Kündigungsvorwurf unterfällt einem Sachvortragsverwertungsverbot, wenn sein Parteivortrag auf Informationen beruht, die er unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters auf grundrechtswidrige Weise erlangt hat (hier: Einsatz überwachungsstaatlicher Ausforschungsmethoden durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen gegenüber einem Wohnraummieter zur Erhärtung des bestehenden Verdachts unbefugter Gebrauchsüberlassungen an Dritte).*)

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