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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2023, 2805; IMRRS 2023, 1282
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Beschlüsse müssen Teilungserklärung beachten
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 12.05.2023 - 980b C 22/22 WEG
1. Werden die Kosten nach Einheiten und nicht - wie in der Teilungserklärung festgelegt - nach Wohnfläche verteilt und führt dies zu höheren Kosten bei einem Eigentümer, entspricht ein entsprechender Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.
2. Soll die Aufstellung von Fahrradständern beschlossen werden, so muss aus dem Beschluss das Modell, die Ausführung sowie die Maße hervorgehen.
3. Findet sich in der Teilungserklärung keine Regelung, wonach einem Miteigentümer die Kosten für den späteren Anschluss an eine gemeinschaftliche Heizungsanlage erstattet werden, so handelt die Gemeinschaft ordnungswidrig, wenn sie - ohne Rechtsgrundlage - zu ihren Lasten bzw. mit Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer einen Erstattungsanspruch dieses Eigentümers begründet.