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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2024, 0451; IMRRS 2024, 0185
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Anforderung an Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 21.07.2023 - 980b C 4/23 WEG
1. Hinsichtlich des "Ob" und des "Wie" einer neuen Kostenverteilung besteht für die Wohnungseigentümer aufgrund ihrer Selbstverwaltungsautonomie ein - weiter - Gestaltungsspielraum.
2. Eines sachlichen Grundes als Auslöser für die Abweichung vom bestehenden Verteilerschlüssel bedarf es nicht; es gilt lediglich das Willkürverbot.
3. Das Ziel, eine höhere Abrechnungsgerechtigkeit dadurch zu erreichen, dass auch verbrauchsunabhängige Kosten statt nach Miteigentumsanteilen nach Fläche zu verteilen, ist nicht zu beanstanden bzw. ermessensfehlerfrei.
4. Dementsprechend entspricht die Änderung des Kostenverteilerschlüssels von Miteigentumsanteilen hin zur Wohnfläche ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn ein Eigentümer nur einen geringen Miteigentumsanteil, aber aufgrund von Sondernutzungsrechten die größte Wohnung inne hat.