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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "XII ZR 5/18" ODER "XII ZR 05/18" ODER "XII ZR 05.18"
(sortiert nach Relevanz Verkündungsdatum)
Bester Treffer:
IBRRS 2019, 0351; IMRRS 2019, 0131
Gewerberaummiete
Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs verjährt nicht!
BGH, Urteil vom 19.12.2018 - XII ZR 5/18
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2 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2019, 0351; IMRRS 2019, 0131
Mit Beitrag
Gewerberaummiete
Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs verjährt nicht!
BGH, Urteil vom 19.12.2018 - XII ZR 5/18
Der aus § 541 BGB folgende Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert.*)
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IBRRS 2018, 0180; IMRRS 2018, 0055
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Gewerberaummiete
Anspruch auf Unterlassung abredewidriger Nutzung verjährt nicht!
OLG Celle, Urteil vom 05.01.2018 - 2 U 94/17
Der Anspruch auf Unterlassung der mietvertragswidrigen Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken unterliegt während der Mietzeit nicht der Verjährung.*)
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