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IBRRS 2015, 0538; IMRRS 2015, 0310
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Rechtsanwälte und Notare
Rechtsanwalt muss Mandanten über mehrfache Anzeigeobliegenheit aufklären!
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2015 - 6 O 541/13
1. Eine Verletzung der Pflichten aus dem Anwaltsvertrag kann darin bestehen, dass ein Rechtsanwalt den Mandanten nicht über die versicherungsvertragliche Prozessführungsbefugnis seiner Haftpflichtversicherung für eine Widerklage aufklärt.
2. Der Rechtsanwalt muss, um den sichersten Weg der Beratung zu gehen, den Mandanten zumindest über die Möglichkeit des Bestehens einer Anzeigepflicht aufklären und den Versicherungsvertrag gegebenenfalls im konkreten Fall prüfen.
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