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IBRRS 2015, 0689; IMRRS 2015, 0403
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und Notare
Kein Zugriff auf elektronischen Fristenkalender: Rechtsanwalt muss Handakten kontrollieren!
BGH, Beschluss vom 27.01.2015 - II ZB 23/13
Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts einen ganzen Arbeitstag lang nicht möglich, kann es die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen verlangen, dass die dem Rechtsanwalt vorliegenden Handakten auf etwaige Fristabläufe hin kontrolliert werden.*)
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