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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2045; IMRRS 2015, 0816
Mit Beitrag
Sachverständige
Vergütung auch bei Abbruch des gerichtlichen Gutachterauftrags!
LG Chemnitz, Urteil vom 27.01.2014 - 3 O 1359/08
1. Die Entschädigung des gerichtlich bestellten Sachverständigen ist nach der erforderlichen Zeit zu bemessen, die nach objektiven Maßstäben zu bestimmen ist.
2. Für die Bemessung der Zeit sind weder die Angaben des Sachverständigen noch die tatsächliche aufgewendete Zeit schlechthin maßgeblich.
3. Bei Infragestellung der Angaben des Sachverständigen muss der Beschwerdeführer allerdings hierzu dezidiert ausführen, warum der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint.
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