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IBRRS 2015, 2085; IMRRS 2015, 0837
Mit Beitrag
Versicherungsrecht
Sind provisorische Maßnahmen zur Verhinderung von Mangelfolgeschäden versichert?
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2014 - 9 U 22/14
1. In der mangelhaften Herstellung einer Trinkwasseranlage eines Sanitärunternehmens liegt kein versicherter Sachschaden im Sinne von § 1 Nr. 1 AHB.
2. Die einem Sanitärunternehmen entstehenden Kosten für eine Filteranlage, die dazu dient, einen Legionellenbefall einer durch das Sanitärunternehmen mangelhaft erstellten Trinkwasseranlage vorübergehend zu verhindern, stellen keine versicherten Rettungskosten im Sinne der §§ 82, 83 VVG dar.
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