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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2198; VPRRS 2015, 0234
Mit Beitrag
Vergabe
Nachweise nicht wirksam gefordert: Angebotsausschluss unzulässig!
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.06.2015 - VgK-16/2015
1. Ein Bieter ist nur dann verpflichtet, geforderte Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wenn der öffentliche Auftraggeber deren Vorlage wirksam verlangt hat. Der öffentliche Auftraggeber muss klar und eindeutig von den Bietern fordern, welche Unterlagen sie zu welchem Zeitpunkt vorlegen müssen.
2. Erklärungen oder Hinweise, die der öffentliche Auftraggeber nicht wirksam gefordert hat, sind für die Vollständigkeit des Angebots unerheblich. Das Fehlen solcher Angaben und Erklärungen bleibt für den betreffenden Bieter dementsprechend folgenlos.