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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2364; IMRRS 2015, 1009
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Mieterin haftet für Pflichtverletzungen ihres Ehemanns!
AG Charlottenburg, Urteil vom 03.03.2015 - 234 C 106/14
Die Mieterin, die ihrem Ehegatten Vollmacht erteilt hatte, sie in mietrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, haftet für Pflichtverletzungen ihres Ehegatten (vorliegen: strafbare Handlungen gegenüber Beauftragten des Vermieters) nach § 278 BGB.
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