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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2396; IMRRS 2015, 1027
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Miete pünktlich, aber unvollständig gezahlt: Kein Kündigungsgrund!
LG Berlin, Beschluss vom 01.12.2014 - 67 S 397/14
Die pünktliche, aber fortgesetzt unvollständige Mietzahlung allein genügt nicht für eine Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher liegt erst vor, wenn sich der Mieter mit (mindestens) einer Monatsmiete mindestens einen Monat in Verzug befindet.
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