Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.07.2014 - 13 U 44/12
1. Ein Nachprüfungsverfahren ist nicht eröffnet, wenn der Bieter im VOF-Verfahren geltend macht, der Auftraggeber müsse eine höhere als die von ihm in Aussicht gestellte Vergütung zahlen. Der Streit über die Höhe der vom Auftraggeber (hier: nach den Mindestsätzen der HOAI) geschuldeten Vergütung ist in einem Verfahren vor den Zivilgerichten auszutragen (im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2009 - Verg W 6/09, IBRRS 2009, 2888 = VPRRS 2009, 0238).
2. Wird für die Erstellung einer Planungsstudie in einem VOF-Verfahren eine "Entschädigung" von 6.000 Euro angeboten und erklärt sich der Architekt/Ingenieur mit dieser Pauschalvergütung einverstanden, ist es ihm verwehrt, für die Erstellung der Studie ein Honorar nach den Mindestsätzen der HOAI (hier: in Höhe von über 250.000 Euro) zu fordern.