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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2580; IMRRS 2015, 1120
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Immobilien
Wasserzufuhr unterbrochen: Wohnrechtsinhaber sind Kosten für Ersatzwohnraum zu ersetzen!
OLG München, Urteil vom 26.06.2015 - 8 U 907/15
1. Eine Wasserleitung, die ein Wohn- und Geschäftshaus mit Frischwasser versorgt, ist eine gemeinschaftliche Anlage und Einrichtung, für deren Unterhaltung der Eigentümer und nicht der Inhaber eines Wohnungsrechts verantwortlich ist.
2. Wird die Wiederherstellung der Frischwasserversorgung unterlassen, so ist der Inhaber des Wohnrechts berechtigt, Ersatzwohnraum anzumieten und Erstattung der Maklerkosten zu verlangen.
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