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IBRRS 2015, 2584; IMRRS 2015, 1124
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Verwalter darf ins Grundbuch einsehen, Miteigentümer nicht!
OLG Hamm, Beschluss vom 17.06.2015 - 15 W 210/14
Das Recht des Wohnungseigentumsverwalters, zum Zweck der Anspruchsverfolgung Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines mit Wohngeldzahlungen rückständigen Miteigentümers zu nehmen, schließt eine Grundbucheinsicht durch einen anderen Wohnungseigentümer aus.*)
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