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IBRRS 2015, 2606
Mit Beitrag
Bauvertrag
"Gelebte" Tagespraxis kann Schriftformerfordernis aufheben!
OLG Koblenz, Urteil vom 28.03.2013 - 2 U 870/10
1. Die Vertragsfreiheit erlaubt es den Bauvertragsparteien, ihre rechtsgeschäftlichen Beziehungen starr an bestimmte Formen (hier: in Gestalt einer sog. doppelten Schriftformklausel) zu binden.
2. Rechtliche Bedenken gegen eine doppelte Schriftformklausel bestehen jedenfalls dann nicht, wenn sie unter Kaufleuten in einem Individualvertrag getroffen wurden.
3. Auf ein vereinbartes Schriftformerfordernis kann durch "gelebte" Tagespraxis verzichtet werden.
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