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IBRRS 2015, 2625; IMRRS 2015, 1149
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Mieterhöhung: Was sind die Beweismittel im Zustimmungsprozess?
AG Fritzlar, Urteil vom 22.05.2015 - 8 C 140/14
1. Nicht vermietete Wohnungen können nicht als Vergleichswohnungen in einem Mieterhöhungsverlangen angegeben werden.
2. Die Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 BGB sind keine Beweismittel im Zustimmungsprozess.
3. Die Nachholung eines Erhöhungsverlangens im Prozess setzt die Beifügung des Sachverständigengutachtens voraus.
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