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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2687; VPRRS 2015, 0318
Mit Beitrag
Vergabe
Aufhebung der Aufhebung ist nur ganz ausnahmsweise möglich!
VK Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2015 - VgK-15/2015
1. Ein Bieter kann die Aufhebung der Aufhebungsentscheidung und anschließende Fortsetzung des Verfahrens nicht allein deshalb beanspruchen, weil ein sachlicher Grund für die Aufhebung fehlt.
2. Die Aufhebung der Aufhebung kommt nur dann in Betracht, wenn die Aufhebung einen Fall einer rechtsmissbräuchlichen Verfahrenslenkung darstellt oder ein Verstoß gegen die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und der Diskriminierungsfreiheit vorliegt, dessen Intensität mit dem Fall einer rechtsmissbräuchlichen Verfahrenslenkung vergleichbar ist.
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