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IBRRS 2015, 2722; IMRRS 2015, 1197
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Immobilien
Nachzahlungsklauseln sind grundsätzlich zulässig
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2015 - 3 U 189/14
1. Nachzahlungsklauseln in einem Grundstückskaufvertrag für den Fall der Nichterfüllung der Auflagen für die verbilligte Veräußerung benachteiligen grundsätzlich nicht unangemessen den Vertragspartner. Insbesondere der Einwand, der vereinbarte Verwendungszweck sei städtebaulich nicht erforderlich und sehr kostenintensiv, steht dem Käufer nicht zu.
2. Solche Nachzahlungsansprüchen stellen auch keine Vertragsstrafen dar, da sie lediglich der Wiederherstellung des Äquivalents von Leistung und Gegenleistung nach Nichterfüllung der Auflagen dienen.
3. Unberührt hiervon bleibt eine Überprüfung der Einhaltung der Regeln über die Ermessensausübung.
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