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IBRRS 2015, 2755; IMRRS 2015, 1214
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Betriebskosten: Nachträgliches Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters?
LG Berlin, Urteil vom 03.03.2015 - 63 S 288/14
1. Die Umlage von Kosten, die durch ein nachträglich eingeführtes Wärmecontracting anfallen, setzt nachträgliche Zustimmung des Mieters oder eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag voraus.
2. Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass für den Mieter erkennbar ist, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kostenanteile vorab abgesetzt worden sind.
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