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IBRRS 2015, 2770; IMRRS 2015, 1220
Mit Beitrag
Immobilien
Haftet der Verkäufer für das (Fehl-)Verhalten des Maklers?
BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - V ZR 245/14
Das Verhalten des Maklers muss sich der Verkäufer zurechnen lassen, wenn der Makler mit Wissen und Wollen des Verkäufers als dessen Repräsentant aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben (hier: Aufklärung über Feuchtigkeitsschäden) tätig geworden ist, die typischerweise ihm obliegen.
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